eBay: Keine Garantie für Originalität?

15. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)
eBay: Keine Garantie für Originalität?

Hallo,

folgende Frage ist mir eben nach dem Lesen eines Angebots bei eBay eingefallen:

Darf ein privater Verkäufer, der in diesem Fall In-Ear-Kopfhörer einer bestimmten Marke anbietet, einfach im Angebotstext folgendes erwähnen (und ist das so rechtmäßig)?

"...Garantie für Originalität kann ich jedoch nicht geben."

Laut Angebotstitel hört es sich zunächst nach Originalware an.

Besagte Kopfhörer scheinen bei eBay besonders häufig als Fälschungen verkauft zu werden und der Verkäufer möchte sich durch diesen Hinweis scheinbar einfach der Verantwortung entziehen, da er wohl sehr wohl weiß, dass er da Plagiate verkauft.

Danke im Voraus.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Bitteschön.

Klar darf er. Ja, ist es.

Er braucht ja keine Garantie geben. Garantie ist etwas freiwilliges.

Schwierigkeiten bekommt er nur, wenn er ein Plagiat liefert. Denn darauf hat der Käufer Anspruch. Und der Markeninhaber könnte sich dann auch bei ihm melden.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Ich nehme einfach mal an, dass es sich um ein Plagiat handelt, da die originalen Kopfhörer wesentlich teurer sind und bei eBay sehr viele Fälschungen davon verkauft werden.

Mich macht aber stutzig, dass man als Verkäufer einfach die Garantie der Originalität ausschließen kann, wenn man im Titel ein Original anpreist. Wenn ich beispielsweise etwas verkaufe, muss ich vorher ja wenigstens recherchieren, ob ich da Originale oder Plagiate verkaufe.

Ein Beispiel für einen Verkauf: "Adidas EM Fußball Größe XY"

Beschreibung: Ich kann die Originalität nicht garantieren.

Irgendwie ist das ja ein Widerspruch, oder sehe ich das falsch?

Auf der einen Seite eine Markenware nennen, sich dann aber wieder davon distanzieren. Das kann doch so nicht angehen.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Manchmal hilft es, die Antworten zu lesen.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo iustitia45,

klar, darf er das. Ich würde das auch so machen.

Bei einem namhaften Online-Händler, der nicht bekannt ist dafür, zu beschei****, tummeln sich selbsternannte Markenexperten, die einfach so frei ins Blaue behaupten, die dort verkauften Schuhe der Marke X seien Fälschungen, da das ® hinter dem Markennamen fehlt und es nur 5, statt 6 Ösen gibt. Ich vermute, der Verkäufer da will sich nur schützen vor derlei unsinnigen Behauptungen.
Bzw. ich vermute, er ist im Glauben, die Kopfhörer sind original von der Marke, aber da er das nicht beweisen kann, will er ausschließen, dass ihm hinterher einer was kann, falls er selbst einem Betrüger aufgesessen sein sollte.


LG

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#7
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Danke tricyclePilot, habe ich es mir doch gedacht. Alles andere wäre auch Quark gewesen.

@ bear: Hättest du auf die Uhrzeit geschaut, wäre dir aufgefallen, dass die Beiträge nur kurz nacheinander verfasst wurden. Zum Thema hast du zumindest nichts beigetragen.

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