eBay Händler mit falschen Kontaktdaten

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)
eBay Händler mit falschen Kontaktdaten

Hallo,

ich hatte vor genau 6 Monaten über eBay bei einem spezialisierten Händler ein Duschkabine gekauft. Die kam auch nach Vorkasse an, konnte aber wegen der Bauplanung erst viel später von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Erst dann war erkennbar, dass die Kabine Mängel hat (loser Griff, nicht dicht schließende Türen).

Ich hatte nun mehrmals versucht, den Händler per Mail zu erreichen, was aber misslang, jedenfalls gab es nie eine Antwort.

Dann sind im Impressum eine Telefon- und eine Faxnummer aufgeführt:
In den letzten Monaten habe ich in Abständen von Wochen immer mal wieder versucht, aber immer dasselbe Ergebnis: Telefonisch bekommt man "Kein Anschluss unter dieser Nummer" und ruft man die Faxnummer an, so meldet sich ein Privathaushalt, der mit dieser Firma nichts zu tun hat. Eben habe ich es nochmals probiert und ie junge Frau des Privathaushalts sagte mir, sie hätten sich auch schon an eBay gewandt, es sei aber nichts passiert.
Die Anschrift der Firma ist iin Hamburg, aber die USt-Id ist aus Italien, ebenso die Rechtsform als S.R.L

Nach eBay Angaben ist er wohl schon seit 2004 auf dieser Plattform Händler, solange dann auch mutmaßlich schon diese falschen Angaben. Auch in etlichen negativen Kundenrezensionen ist zu lesen, dass die Firma nicht erreichbar sei und dass man "eBay eingeschaltet" habe.

Offenkundig schaltet aber das "eingeschaltete eBay" nicht weiter und lässt den Händler munter weitermachen!

Eben habe ich telfonisch das Problem bei eBay gemeldet und es gab eine länger Diskussion:
Man sagte mir, dass man den Fall prüfen und "ggf. das Impressum überprüfen" werde. Ich bat dann darum, dass man mir als Käufer auf dere eBay Plattform das Ergebnis mitteilen möge, damit ich mich irgendwie an diese Firma wenden kann. Dies wurde abgewisen wegen "Datenschutz"- meine Entgegnung, dass es sich doch hier um die Überprüfung einer Pflichtangabe, nämlich des "Impressums" handele und ich als Käufer doch irgendwie die Möglichkeit haben müsse, mit dieser Firma Kontakt aufzunehmen, wurde abgebügelt.... Stattdessen hieß es: Ich könne mir ja einen Rechtsanwalt nehmen, der sich wiederum an eBay wenden könne und der wiederum würde das Ergebnis der eBay Nachforschungen (die aber ja nur "ggf." stattfinden, siehe oben) auf Nachfrage erhalten. Ich entgegenete, mit der Frage, was mich denn von dem Rechtsanwalt unterscheiden würde, denn immerhin ist ein RA keine offizielle Institution und ich selbst könnte ja theoretisch selbst einer sein- keine Antwort vom eBay Mitarbeiter....

Es hieß dann nur, ich könne ja auch gerichtlich, mit Hilfe der Polizei, etc. gegen den Händler vorgehen.

Ich schreibe das mal alles auf, weil mich interessieren würde, ob das häufiger so läuft bei eBay und ob es nicht eine Verpflichtung für eBay gibt, dem (Käufer-) Kunden wenigstens auch dadurch einen sicheren Handel zu ermöglichen, indem ein jeweils richtiges Impressum sichergestellt oder zumindest ermittelt und dem Kunden mitgeteilt wird.

Außerdem ist e smir rätselhaft, warum RA von eBay solche Informationen bekommen, der betreffende Kunde mit einem offensichtlich berechtigten Interesse nicht.

Davon abgesehen: Wie kann es weitergehen? Ich wollte der Firma eigentlich per Gerichtsvollzieher (Postzustellungsurkunde) mitteilen, dass ich entsprechende Mängelansprüche geltend machen möchte- aber nachdem alle sonstigen Kontaktdaten offenbar falsch sind, kann ich kaum davon ausgehen, dass die Postanschrift richtig ist- und falls ja, dies vielleicht ein verlassener Briefkasten ist, aus dem die Post seit 10 Jahren herausquillt.

eBay ist hier als nicht nur keine Hilfe, sondern tut offenbar gar nichts, wie die vielen negativen Käuferstimmen zeigen oder die junge Frau, die wohl ständig von ärgerlichen Kunden angerufen wird, die denken, dass sei die Nummer des Händlers und die sich auch vergeblich an eBay gewandt hat.

Wie kann ich hier am besten vorgehen?
Dumme Sache: genau heute sind 6 Monate rum (Duschkabine am 6. Juni gekauft), womit sich die Beweislast der Gewährleistung umkehrt.... oder ist das bei eingebauten Sachen anders?

Danke schonmal im Voraus!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Auswah unggeigneter Arten der Kontaktaufnahme fällt in die Risikosphäre Desjenigen der sie anwendet.
Hier wird man kein Fristverlängeung erhalten.



quote:<hr size=1 noshade>Außerdem ist e smir rätselhaft, warum RA von eBay solche Informationen bekommen, der betreffende Kunde mit einem offensichtlich berechtigten Interesse nicht. <hr size=1 noshade>

Zum einen ist ein RA ein Organ der Rechtspflege.
Zum anderen wer einen RA beauftragt wird auch eher klagebereit sein, das wäre dann ein Aufwand den eBay nicht unbedingt möchte.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Auswah unggeigneter Arten der Kontaktaufnahme fällt in die Risikosphäre Desjenigen der sie anwendet.
Hier wird man kein Fristverlängeung erhalten.


Der erste Satz ist so gut, dass ich ihn mir merken muss :-D
Aber so ganz stehenlassen kan ich das nicht:
Die Arten der Kontaktaufnahmen (eMail, Telefon, Fax), die ich versuchte, sind ja nicht ungeeignet! Es sind die üblichen Kontaktwege. M.E. könnte man die Beweislast ins Spiel bringen, aber ungeeignet sind diese Arten der Kontaktaufnahme ja nicht deshalb, weil sie nicht erfolgreich waren. Das liegt im vorliegenden Fall ja ziemlich offensichtlich am Händler.

Neben dem Händler spielt eBay hier aus verschiedenen Gründen eine unrühmliche Rolle. Genug Informationen darüber, dass mit dem Händler etwas nicht stimmen kann, mussten eBay ja schon länger vorgelegen haben.

Zur Gewährleistung: gilt hier nicht eine längere Frist, da es ja ein fest eingebauter Gegenstand ist? Sind das nicht 5 Jahre oder so? Falls ja, wie ist es hier mit den Beweislasten?

quote:
Zum einen ist ein RA ein Organ der Rechtspflege.
Zum anderen wer einen RA beauftragt wird auch eher klagebereit sein, das wäre dann ein Aufwand den eBay nicht unbedingt möchte.



Beim zweiten Satz kann ich Dir nicht folgen: eBay besteht ja sozusagen auf den RA und will mutmaßlich wenig Aufwand....?!

Das Verhalten von eBay ist für mich nicht zu fassen: dass es mit diesem Händler ein Problem gibt, ist für eBay ja ganz einfach nachzuvollziehen- schon die falsche Telefonnummer etc. sind ja Zeichen dafür und direkt nachprüfbar. Gleichzeitig sieht eBay, dass ich als Käufer deren Plattform genutzt habe. Überall wird dort geworben, wie sicher der Kauf über eBay abgewickelt werden kann- aber hier macht man einen Rückzieher, weil die "eBay-Frist" (ich glaube 45 Tage) verstrichen ist. Dabei geht es ja nur um das, was sowieso offiziell sein muss und ebenso von eBay nun ermittelt werden muss, nämlich das Impressum dieses dubiosen Händlers. Das aber soll nicht der geschädigte Käufer sondern nur dessen RA bekommen.... Da sehe ich keine Logik mehr.

Aber wie soll es weitergehen? Gibt es eine intelligente Möglichkeit, wie ich selbst die Adresse prüfen kann? Oder am besten zur Polizei, falls die denn dann ermitteln...

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119654 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Arten der Kontaktaufnahmen (eMail, Telefon, Fax), die ich versuchte, sind ja nicht ungeeignet! <hr size=1 noshade>

Doch absolut. Denn wenn man monatelang immer wieder die gleiche Kontaktart(en) verwendet und dieses jedesmal erkennbar erfolglos ist und weitere Möglichkeiten ignoriert, ist das kein Grund für irgendeine Fristverlängerung.

Das wird kein Richter durchwinken.



quote:<hr size=1 noshade>und ebenso von eBay nun ermittelt werden muss, nämlich das Impressum dieses dubiosen Händlers. <hr size=1 noshade>

Nein, ebay muss diese eben nicht ermitteln.



quote:<hr size=1 noshade>Aber wie soll es weitergehen? Gibt es eine intelligente Möglichkeit, wie ich selbst die Adresse prüfen kann? <hr size=1 noshade>

Das könnte man mit einem Einschreiben prüfen. Hat den Vorteil, das Mängelrüge und Zustellprüfung in einem geht.
Daneben gibt es noch einen Adressprüfungsservice der Post.



quote:<hr size=1 noshade>Oder am besten zur Polizei, falls die denn dann ermitteln... <hr size=1 noshade>

Das wäre die Frage, ob die in solchen Fällen ermitteln.
Meist wird die Ermittlung eingestellt.
Aber eventuell hat man Glück und es gibt schon Anzeigen diesbezüglich. Wenn die sich häufen, dann besteht durchaus "öffentliches Interesse".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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