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eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?

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eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?

Hallo,
ich habe als Verkäufer eines Artikels bei eBay dem Käufer bei Abholung noch einen als Kaufvertrag gekennzeichneten Schrieb aufgesetzt, damit der den Kauf von der Steuer absetzen kann (Büroartikel). Der enthielt lediglich einen Satz darüber was ich für wieviel an wen verkauft habe.
Meine Frage ist nun: Behält durch diesen zusätzlichen Kaufvertrag der Disclaimer, der das "neue EU-Recht" bezüglich Privatverkäufen ausschließt, seine Gültigkeit?
Danke schon mal.



von jabulani am 23.03.2004 14:30
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Das "neue EU-Recht" bei Privatverkäufen "auszuschließen" ist doppelter Unsinn, denn ein "EU-Recht" gilt für Privatpersonen sowieso nicht, sondern das aktuelle Kaufrecht im BGB, und das kann man nicht "ausschließen".

Man kann aber bei Privatverkäufen die Gewährleistung ausschließen (das war sicher gemeint).

Das hat jedoch mit der Form des Kaufvertrags nichts zu tun. Daß hier der über ebay abgeschlossene Kaufvertrag noch zusätzlich schriftlich dokumentiert wurde (eine Art Quittung), beeinflußt weder die Gewährleistung noch den "Privatverkauf". Die Auktionsbedingungen gelten weiterhin (außer es wurde jetzt schriftlich etwas gegenteiliges vereinbart).

Bear


von bear am 23.03.2004 14:58
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Vielen Dank Bear!
Wieder was dazu gelernt!


von jabulani am 23.03.2004 15:12
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Ich sehe das hier genau so wie bear.

Allerdings sollte man beachten, daß prinzipiell ein nachträglich abgeschlossener weiterer Kaufvertrag den eBay-Kaufvertrag in der Tat auflöst und ersetzt.

Nur daß im vorliegenden Fall eben kein zweiter Kaufvertrag vorliegt, sondern nur eine Quittung (falsa demonstratio als "Kaufvertrag" ist unerheblich), wie bear schon richtig sagte.


von Mareike123 am 23.03.2004 20:19
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Vielen Dank für die weitere Auskunft, Mareike.
Also, trotz der Zeile "Kaufvertrag zwischen x und y" gilt das Ganze offiziell als Quittung? Was hätte das Schreiben denn zu einem vollwertigen Kaufvertrag gemacht, bzw. wie formuliere ich in Zukunft am Besten, wenn ich um so etwas gebeten werde?


von jabulani am 23.03.2004 20:26
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Kaufvertrag zwischen x und y
Davon stand aber im Ausgangsposting nichts....

Das könnte die ganze Sache schon wieder ändern - immerhin hast du dadurch ja einen neuen "Kaufvertrag" aufgesetzt.


Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus
"


von MichiM am 23.03.2004 21:03
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
inwiefern sieht die sache dann anders aus?
also der text lautete folgendermaßen: "kaufvertrag zwischen x (verkäufer) und y (käufer). hiermit verkaufe ich einen z zu einem preis von 123 an y." abgesehen von anschriften und unterschriften nicht mehr und nicht weniger.
ich hatte die kennzeichnung als kaufvertrag ursprünglich aber auch erwähnt.
reicht das, um den gewährleistungs-disclaimer (privatkauf) außer kraft zu setzen? ist es unerheblich, dass der kauf überhaupt erst durch ebay zustande kam?
vielen dank für die bisherigen beiträge.

-- Editiert von jabulani am 24.03.2004 09:54:39


von jabulani am 24.03.2004 09:51
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
reicht das, um den gewährleistungs-disclaimer (privatkauf) außer kraft zu setzen?

Ich denke schon.

ist es unerheblich, dass der kauf überhaupt erst durch ebay zustande kam?

Zumindest bei Unklarheiten, was vereinbart wurde, könnte der eBay-Vertrag noch als Richtschnur gelten.

Etwa wenn der VK plausibel machen kann, daß nur z.B. der Kaufpreis abgeändert wurde, ansonsten aber der eBay-Vertrag als Grundlage gelten sollte.


von Mareike123 am 24.03.2004 17:28
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>eBay-Disclaimer wegen Aufsatz eines Kaufvertrages ungültig?
Also, der Kaufpreis ist im Prinzip gleich geblieben (2 Cent abgreundet).
Ich ärger mich so, dass ich den Disclaimer nicht auch in das Schreiben gesetzt habe oder nicht einfach "Quittung" geschrieben habe und "Betrag dankend erhalten".
Das war einfach ein bisschen unüberlegt.
Ich danke jedenfalls für eure ganzen Beiträge.


von jabulani am 24.03.2004 17:40
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