eBay - Bild - Urheberrechtsverletzung

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
FragezeichenÜbermKopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay - Bild - Urheberrechtsverletzung

Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und möchte mal kurz meinen Fall schildern.

Vor Kurzem habe ich eine FritzBox bei eBay zum Verkauf angeboten. Dabei habe ich, weil ich keine Kamera besitze, ein Produktfoto aus der Google-Bildersuche in meiner Auktion verwendet.
Kurz darauf bekam ich über die eBay-Kontaktaufnahmefunktion eine Mitteilung eines (angeblichen) Rechteinhabers, in der ich aufgefordert wurde, 150€ zu zahlen.
Ich habe dem Rechteinhaber eine sehr freundliche Mail geschrieben in der ich mitteilte, dass ich aufgrund des Bezuges von AlG II nicht in der Lage bin, diese Summe zu zahlen. Die Auktion habe ich auch sofort gestoppt, ohne, dass der Artikel verkauft wurde. Ich habe somit keinen Gewinn erwirtschaftet. Auf meine Antwort hin bekam ich zunächst keine Reaktion.
Jetzt hat mich eBay informiert, dass mein Angebot wegen Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde. KOMISCH! Denn ich selber hatte doch das Angebot schon über die "Angebot beenden"-Funktion zurückgezogen.
Nun gehe ich gerade zum Briefkasten und habe ein Schreiben einer Anwaltskanzlei erhalten, in dem ich aufgefordert werde, insgesamt 224€ zu zahlen und zusätzlich eine "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" abzugeben.
Wie gesagt, ich bin Bezieher von AlG II und kann mir diese Summe nicht leisten. Ich habe mich im Netz mal etwas umgesehen und dabei ist mir das Urteil des OLG Braunschweig 08.02.2012 (Az.:2 U 7/11) aufgefallen.
Ich bin durchaus bereit 40€ wegen der Nutzung des Bildes zu zahlen.
Leider bleibt mir nur eine Frist von wenigen Tagen, um auf das Schreiben zu reagieren, denn die Kanzlei gewährt mir gerade mal eine Woche Zeit....

Kann mir jemand bitte sagen, ob es sich lohnt, der Kanzlei den Vorschlag zu unterbreiten, dass ich lediglich 40€ zu zahlen in der Lage bin?

Ich wünsche schöne Osterfeiertage!

Abmahnung bekommen?

Abmahnung bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von FragezeichenÜbermKopp am 19.04.2014 10:14

Wie gesagt, ich bin Bezieher von AlG II und kann mir diese Summe nicht leisten.

Das interessiert doch niemanden

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FragezeichenÜbermKopp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Das interessiert doch niemanden


Vielen Dank für diese ausführliche, konstruktive Antwort...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hibofranz
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 106x hilfreich)

Die Aussage stimmt doch. Wieso soll sich der Rechteinhaber darüber Gedanken machen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
ich bin Bezieher von AlG II und kann mir diese Summe nicht leisten


Dann wird dir der Rechteinhaber sicherlich Ratenzahlung anbieten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Wie gesagt, ich bin Bezieher von AlG II und kann mir diese Summe nicht leisten.

Es ist vollkommen unerheblich, ob am sich Strafen für Rechtsbrüche 'leisten' kann. Könnte man sich diese 'leisten' wäre es ja auch keine Strafe mehr ...
Im übrigen will man ja nicht die nächsten 30 Jahre ALG II beziehen oder?
Das Argument ist also keines.



Als erstes sollte man mal den Rechteinhaber auffordern seine Rechte zu beweisen.

Bezüglich der Strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung (ModUE) abgeben, da die vorformulierten meist viel zu weit gefasst sind.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.342 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.