eBay Auktionsbild geklaut, was kann man machen?

12. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
g4p
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Auktionsbild geklaut, was kann man machen?

Hallo,

ich habe bei eBay eine Festpreis Auktion laufen. Schon seit einigen Tagen findet sich kein Käuft, aber der Preis ist angemessen.

Nun hat jemand den gleichen Artikel verkauft und hat dabei mein Foto verwendet, welches ich selber gemacht habe.

Er hat seinen Artikel 20€ unter meinem angeboten und hat ihn direkt verkauft.

Er hat mein Foto geklaut und hat meine Auktion sogar behindert, indem wer bin unterboten hat.

Was für Optionen habe ich da als private Person?

Ich freue mich über eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hatte ich auch mal. Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung. Verfahren wurde wie erwartet eingestellt, aber man kommt an die Adresse.

Dann Forderungsschreiben X € + 100% wegen Nichtnennung des Urhebers. Nicht gezahlt - Mahnbescheid - gezahlt.

Kann so oder so ausgehen. Man muss nachweisen können, dass es sein Bild ist. Dann kommt es noch darauf an, ob gewerblich oder privat genutzt. Bei privat und privat kann man in der Regel mit nicht mehr als X = 20 bis 40€ rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
g4p
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das Bild ursprünglich mit der eBay kleinanzeigen App gemacht und es zuvor in der Anzeige auf der kleinanzeigen Seite gehabt. Das Bild wurde daher nicht hochauflösend gespeichert.

Ich habe es aber aus einem Smartphone Screenshot freigestellt, sodass minimale Ränder bei dem eBay Bild fehlen.

Außerdem sieht man auf dem Foto Dinge im Hintergrund. Habe das Bild in meinem Abstellraum aufgenommen. Man sieht dort eine Fahrradpumpe und einen teil meiner Sommerreifen. Ich denke mal, dass sowas reichen sollte, um nachzuweisen, dass das Bild von mir kommt.

Beide Angebote waren privat. Also X = 40€ + 100% = 80€ ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von g4p):
Also X = 40€ + 100% = 80€ ?


Maximal. Vermutlich eher weniger. Sollte der VK sich querstellen, müsste man auch noch die Gerichtsgebühren vorstrecken.

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#4
 Von 
moryabro
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich stehe vor dem gleichen Problem.

Habe eine Auktion am laufen bei eBay und jemand hat mein Bild für seine genommen. Habe ihn gestern angeschrieben und mich "beschwert". Seine Auktion ist mittlerweile ausgelaufen und er hat sie neu eingestellt - mit anderem Bild.

Lohnt es sich da noch etwas zu unternehmen oder wäre das mit Kanonen au Spatzen schießen? Eine hardcopy seiner Auktion mit meinem Bild habe ich gemacht, nachweisen das dieses von mir ist, kann ich auch.

Hätte er sich wenigstens entschuldigt, würde ich wohl ein Auge zudrücken. Aber dieses kommentarlose neueinstellen ärgert mich.

Was meint ihr?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von moryabro):
Lohnt es sich da noch etwas zu unternehmen oder wäre das mit Kanonen au Spatzen schießen?

Muss man selbst enstscheiden, das Kostenrisiko hat man halt.

Ich mache das bei "Bilderklau" eigentlich immer. Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Schadenersatz. Wenn die Erklärung nicht kommt. kommt von mir eine Unterlassungsklage.
Wenn die Zahlung nicht kommt. kommt auch Post vom Gericht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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