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eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum

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>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Was soll ich jetzt tun?


Wenn du den Zugang deiner Anfechtung nachweisen kannst (?) brauchst du nichts zu tun.

Das ist ausgepaukt, die Auktion ist anfechtbar, Rechtsfolge § 142 BGB.

Dazu gibt es zahllose Urteile, hier ein Bsp.:

http://www.shopsicherheit.de/component/content/article/385-urteil-landgericht-koeln-vom-30112010-18-o-15010.html

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.06.2012 11:23
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
Hallo,

ich hoffe, der Verkauf ist noch nicht allzulange her, denn die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, das bedeutet maximal eine Frist von ein paar Tagen.

Solange du dann deine Irrtumsanfechtung gem. §119 BGB beweisen kannst, sehe ich kein Problem.

Daher am besten in mehrfacher Ausführung Anfechten, einerseits über das Ebay-System (nicht per direkter Mail, das ist nicht beweisbar), und andererseits per Einwurfeinschreiben.

MfG Stefan



von reckoner am 16.06.2012 11:34
Status: Unsterblich (3887 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 125 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
Danke euch,
ja meine Anfechtung ist unverzüglich erfolgt (Nachts eingestellt am nächsten Morgen Fehler bemerkt und angefochten).

Mittlerweile bin ich mir auch nicht mehr sicher, ob der Käufer das nicht als Masche benutzt. Er hat nur eine private Auktion und der Nachname scheint mir auch seltsam zu sein. Google findet keinen solchen Nachnamen als Familienname.

Aber ich werde trotzdem mal versuchen eine Anfechtung per Brief an die Adresse zu schicken.

Wie sieht es denn mit einer Entschädigung aus, könnte er die fordern? z.B. als Ersatz für seine aufgebrachte Onlinzeit/Arbeitszeit?

-- Editiert Frank001 am 16.06.2012 11:57


von Frank001 am 16.06.2012 11:56
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Wie sieht es denn mit einer Entschädigung aus, könnte er die fordern? z.B. als Ersatz für seine aufgebrachte Onlinzeit/Arbeitszeit?


Nein, keine Chance, es gibt zwar den Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, der geht aber nur auf das negative Interesse, d.h. K muss so gestellt werden, als ob er nie etwas von der Auktion gehört hätte.

Private Freizeit ist nicht bezifferbar, bleiben nur die Stromkosten für den PC, das kann man wohl vernachlässigen.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.06.2012 12:05
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
Hallo Frank001,

quote:
Mittlerweile bin ich mir auch nicht mehr sicher, ob der Käufer das nicht als Masche benutzt.
Ja und, verboten ist das nicht.

quote:
und der Nachname scheint mir auch seltsam zu sein. Google findet keinen solchen Nachnamen als Familienname.
Du kannst mir ja mal seine Daten per PN schicken.

quote:
Wie sieht es denn mit einer Entschädigung aus, könnte er die fordern?
Nur, wenn er schon nachweislich notwendige Ausgaben hatte, etwa wenn er schon die Abholung beauftragt oder ein Zubehörteil gekauft hätte. Das dürfte aber wohl nur in den seltensten Fällen wirklich vorkommen, außerdem kann er nur seinen Schaden geltend machen (die Abholung müsste er widerrufen, das Zubehörteil abbestellen oder weiterverkaufen).

quote:
z.B. als Ersatz für seine aufgebrachte Onlinzeit/Arbeitszeit?
Wieviel Cent soll er denn da ansetzen?

MfG Stefan



von reckoner am 16.06.2012 12:10
Status: Unsterblich (3887 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 125 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Was soll ich jetzt tun?

Schick dem K doch ein paar Urteilslinks auf vergleichbare Fälle.

Und mach die Irrtumsanfechtung auf jeden Fall sofort noch mal per Einschreiben/Rückschein, der Beweisbarkeit wegen.

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von Khryztynna am 16.06.2012 12:41
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
Ja danke euch allen!

Ich habe ihm noch mal einige Links mit Präzendenzfällen und seine (geringen) Aussichten auf Erfolg geschildert.

Er ist darauf eingegangen und schrieb dass ich die Auktion wieder einstellen kann. Sicherheitshalber habe ich auch noch mal beim eBay Kundenservice angerufen und habe mir das bestätigen lassen, damit er nicht ein Monat später ankommen kann und die Ware von mir verlangt.

Danke euch!

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von Frank001 am 16.06.2012 13:31
Status: Junior (60 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Sicherheitshalber habe ich auch noch mal beim eBay Kundenservice angerufen und habe mir das bestätigen lassen,

Die Aussagen des eBay Kundenservice sind irrelevant und nichts wert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 16.06.2012 19:55
Status: Tao (21845 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 540 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Die Aussagen des eBay Kundenservice sind irrelevant und nichts wert.

Und telefonisch schon mal gar nicht, weil man es im Streitfall nicht beweisen kann.

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von Khryztynna am 17.06.2012 09:22
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>eBay 1 € Sofortkauf statt € 1,00 Auktion Irrtum
quote:
Meines Erachtens untersagt es die Rechtsordnung solchen Bietern, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.


Stimmt, § 122 II BGB schliesst das aus:

(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 18.06.2012 12:01
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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