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eBay - Mitgliedsname bei Kleingewerbe

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eBay - Mitgliedsname bei Kleingewerbe

Wir haben vor 3 Wochen ein kleingewerbe angemeldet und bereits die Steuernummer vom FA erhalten. Die ersten Artikel und Versandmaterialien sind auch bereits bestellt und eingetroffen. Es soll sich um ein Kleingewerbe für Handyzubehör in eBay handeln (also z.B.: Schutzfolien, Schutzhüllen, Datenkabel, Kopfhörer...)

Alles gut! Doch da wäre noch eine Frage: Ich habe bei eBay mein einst privates Mitgliedskonto auf gewerblich umgestellt. Allerdings möchte ich einen entsprechenden Mitgliedsnamen für mein Gewerbe, der ansprechen soll. Ich möchte also einen Mitgliedsnamen wie z.B. accessories4you oder irgendwas mit "shop" und "zubehör" evtl. noch Ziffern. Da werde ich mir später noch Gedanken machen.

Jetzt steht jedoch erst einmal im Vordergrund, ob ich dies überhaupt darf oder etwas anmelden muss? Darf ich den Namen dann auch im Impressum über meinem Namen verwerden (also als Firmenname). Wie sieht es hier mit einer Anmeldung aus?

Es würde mir aber reichen, wenn ich den Namen anstatt meines jetzigen Mitgliedsnamen (vorname_Geburtsjahr -> nicht wirklich ansprechend) verwenden darf.

Ich hoffe auf Eure Antworten.


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von Andy_71 am 16.04.2011 13:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>eBay - Mitgliedsname bei Kleingewerbe
Du hast kein "Kleingewerbe" angemeldet sonder ein "Gewerbe". Natürlich interessiert sich keiner für deinen Mitgliedsnamen, es sei denn der Name gehört einen. Mercedes-Porsche-Laden wird also kaum gehen.

Was du in dein Impressum schreiben darfst lernst du auf den IHK Seiten.

Die erste Abmahnung die du für Fehler bekommst dürfte so 1000-1500 Euro kosten. Du wagst es in Konkurrenz zu viele anderen "Kleinunternehmer" zu treten die kein Geld machen und daher gerne mal die Mitbewerben platt machen.

Anzuraten wäre ein paar Kurse wie man sich selbständig machen, wie Wettbewerb funkzt. Die IHK ist dein Partner.

Wegen den 200 Euro Gewinn die du macht würde ich lieber Kellnern oder Putzen

Uwe

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von guest-12306.05.2011 11:25:43 am 16.04.2011 17:42
Status: Unsterblich (2792 Beiträge)
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>eBay - Mitgliedsname bei Kleingewerbe
quote:
Doch da wäre noch eine Frage: Ich habe bei eBay mein einst privates Mitgliedskonto auf gewerblich umgestellt.

Die dadurch entstehenden Probleme sind dir offensichtlich gar nicht bewusst?



quote:
Jetzt steht jedoch erst einmal im Vordergrund, ob ich dies überhaupt darf oder etwas anmelden muss?

Zu erst wäre mal wichtig zu wissen welche Rechtsform dein Gewerbe besitzt.

Dann kann man sehen, wie man sich nennen kann.

Natürlich müsste man dann noch schauen, ob andere den Namen schon geschützt haben oder Rechte daran beanspruchen können.



Ein gutgemeinter Rat: mache einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK/HWK bzw. nutze deren Beratung für Existenzgründer.
Das ist heute aufgrund der vielen zu beachtenden Gesetze eigentlich schon Pflicht.



Ein Polster von ca. 25000 EUR sollte man auch haben.
Denn die Lieferanten liefern meist nur nach Vorkasse. Und sind im Falle der Gewährleistung meist sehr unkooperativ ...

Ein Polster sollte man auch der Abmahnungen wegen haben ... einen guten Anwalt sollte man aus eben diesem Grunde auch kennen ...
Idelaerweise prüft der Anwalt den gesamten Auftritt.
Oftmals bieten auch die örtlichen IHK für kleines Geld einen Service an diesen Check durchzuführen.



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV


Für die Website / den Onlineshop (ergänzend zu obengenanntem):
- Telemediengesetz
- Teledienstegesetz
- Impressumspflicht (§ 5 TMG / § 55 RStV)
- Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (§§ 54 bis 61 RStV)
- Fernabsatzrecht
- BGB-InfoV
- SigG
- UrhG
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
- EGBGB, CISG (UN-Kaufrecht)
- § 22 KUG



Auch über Versicherungen sollte man nachdenken:
Betriebshaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Produkthaftpflicht

sowie
Feuerversicherung
Einbruchdiebstahlversicherung
Leitungswasserversicherung
Sturm- und Hagelversicherung
Elementarschaden-Versicherung
Glasversicherung
=> jeweils für den gewerblichen Bereich



Hier mal zwei sehr informative Dokumente zum Thema Existenzgründung:
Übersicht Unternehmensgründung

Rechtsleitfaden Unternehmensgründung



Auch die Rechtsform ist ein Thema.
Als Einzelunternehmer haftet man mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen.
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH hingegen nicht.






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 17.04.2011 01:55
Status: Tao (17185 Beiträge)
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