>eBay - Kleidung von Privat
Der Begriff "neuwertig" ist juristisch nicht definiert, wie es ohnehin so zu sein scheint, das jeder etwas anderes darunter zu verstehen glaubt. Insbesondere beim
eBay Kauf. Dabei ist dieser Begriff gerade dort überall gegenwärtig.
Treuherzig wird versichert, dass eine Sache "absolut neuwertig" sei, das wäre ja noch die Steigerung von neuwertig. Das dazu gehörige Bild zeigt aber schon einen einigermaßen ramponierten Artikel. Dann gibt es auch "fast neuwertig". "Nahezu neuwertig", "wirklich neuwertig" sind weitere geläufige Bezeichnungen.
Meine mich erinnern zu können, mal hier und da ein Urteil gelesen zu haben, wo der Begriff überhaupt Erwähnung fand, da ging es aber um die Laufleistung von Autos.
Jedenfalls wird dem Begriff neuwertig nicht entgegenstehen, wenn ein Hemd anprobiert oder 2-3 mal getragen wurde und dann sachgemäß gewaschen wurde.
Viele Empfehlungen gehen ja dahin, waschbare Kleidungsstücke, die direkt auf der Haut getragen werden, ohnehin vor dem ersten Tragen zu waschen, um gewisse Rückstände der Chemie zu entfernen.
Wäre aber das Hemd durch das Waschen eingelaufen, hätte seine Farbe verändert oder Ähnliches, dann könnte man trotz einmaligen Waschens wohl nicht mehr von "neuwertig" sprechen.
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von bogus1 am 09.02.2010 12:15
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