eBay - Kleidung von Privat

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eBay - Kleidung von Privat

Guten Tag, hätte da mal eine Frage

A verkauft als Privatverkäufer ein Kleidungsstück als (neuwertig - wurde anprobiert.
Verkäufer B sagt nicht neuwertig da schon mindestens 1 mal gewaschen. Er will sein Geld zurück. A sagt ja es wurde gewaschen und zwar vor dem Versand. Steht sogar in den Ebay-Richtlinien zur Hygiene.
B vergibt negative Bewertung.
Paar Wochen später kommt Post vom Anwalt des B. Auf Rückgabe der Kaufsumme + Versand + Pauschalen.

Wie sieht es da rein rechtlich aus?? Der Käufer sagte selber dass sie nicht nach 60x gewaschen aussieht, sondern nach 1-3 mal, wobei ich gerne wissen würde wie man den Unterschied sehen soll.

MfG Phan

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von phantast am 09.02.2010 10:36
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Hallo,
wie wurde der Gegenstand denn im Artikelzustand beschrieben?
Dort ist nur neu oder gebraucht (in manchen Kategorien auch generalüberholt) möglich.

Wenn dort neu angegeben wurde ist der Käufer im Recht, denn muss die Ware "Neu" sein wie es Ebay definiert.

quote:
Richtlinie für den Artikelzustand "neu"
Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

Wurde dort gebraucht angegeben muss die Ware dem in der Artikelbeschreibung entsprechenden Zustand befinden (Neuwertig/kleine Mängel/B-Ware/etc.)
Dann kann muss der Käufer hinnehmen das die Ware evtl. gewaschen wurde.

Gruß
Scurgo

Dies ist nur meine persönliche Meinung, keinerlei Haftung für evtl. rechtliche Fehler.

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von Scurgo am 09.02.2010 11:19
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Ich hatte weder neu noch gebraucht angegeben..sondern 2te-Wahl.



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von phantast am 09.02.2010 11:23
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Der Begriff "neuwertig" ist juristisch nicht definiert, wie es ohnehin so zu sein scheint, das jeder etwas anderes darunter zu verstehen glaubt. Insbesondere beim eBay Kauf. Dabei ist dieser Begriff gerade dort überall gegenwärtig.

Treuherzig wird versichert, dass eine Sache "absolut neuwertig" sei, das wäre ja noch die Steigerung von neuwertig. Das dazu gehörige Bild zeigt aber schon einen einigermaßen ramponierten Artikel. Dann gibt es auch "fast neuwertig". "Nahezu neuwertig", "wirklich neuwertig" sind weitere geläufige Bezeichnungen.

Meine mich erinnern zu können, mal hier und da ein Urteil gelesen zu haben, wo der Begriff überhaupt Erwähnung fand, da ging es aber um die Laufleistung von Autos.

Jedenfalls wird dem Begriff neuwertig nicht entgegenstehen, wenn ein Hemd anprobiert oder 2-3 mal getragen wurde und dann sachgemäß gewaschen wurde.

Viele Empfehlungen gehen ja dahin, waschbare Kleidungsstücke, die direkt auf der Haut getragen werden, ohnehin vor dem ersten Tragen zu waschen, um gewisse Rückstände der Chemie zu entfernen.

Wäre aber das Hemd durch das Waschen eingelaufen, hätte seine Farbe verändert oder Ähnliches, dann könnte man trotz einmaligen Waschens wohl nicht mehr von "neuwertig" sprechen.

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von bogus1 am 09.02.2010 12:15
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>eBay - Kleidung von Privat
nunja der Käufer sagt ja das es 2-3 mal gewaschen wurde.
Wie soll da ein Unterschied zu 1x festzustellen sein. Das mehr als lächerlich. Der Artikel war ansonsten Top!!

Dann einen Betrag einklagen zu wollen der 10x mal über dem Auktionspreis ist, da fehlen einem die Worte.

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von phantast am 09.02.2010 12:30
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Man kann als Außenstehender ja nicht viel dazu sagen, wie die Ware beschaffen war, jedenfalls hat der Käufer die Beweislast dafür, dass der Artikel nicht der Beschreibung entsprach - also einen Sachmangel aufweist, der auch noch bei Gefahrübergang vorhanden gewesen sein muss - Grundgedanke aus § 363 BGB.

Ob er das kann oder ob er selbst das Hemd noch 30 weiteren Waschgängen unterzogen hat, um ihm ein etwas antikes Äußeres zu geben, entzieht sich unserer Kenntnis und wird möglicherweise auch nicht aufzuklären sein.

quote:
Dann einen Betrag einklagen zu wollen der 10x mal über dem Auktionspreis ist, da fehlen einem die Worte.

Wenn jetzt nicht Außergewöhnliches verlangt wird, dem Gegner kann nur das berechnet werden, was nach der Gebührenordnung zulässig ist, frei vereinbarte Aufschläge würde der Käufer selbst tragen müssen, liegt es daran, dass für die Gebührenerhebung ein Streitwert von EUR 300,00 das Minimum ist. Je kleiner der Wert der Sache, um die es geht, je unverhältnismäßiger erscheinen die Gebühren.

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-- Editiert am 09.02.2010 13:49


von bogus1 am 09.02.2010 13:48
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>eBay - Kleidung von Privat
Naja Auktionspreis lag bei ca 34 €.. Ich hatte nur den Ladenpreis mit 120€ angegeben zudem es das Kleidungsstück auch in einer Geschäft geben würde.

Wie würden wohl die Chancen stehen, wenn ich den Gesamtbetrag von 217,xx nicht bezahle und die Sache vor Gericht gehen würde?

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von phantast am 09.02.2010 13:55
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Was fordert der RA den genau?

quote:
Wie würden wohl die Chancen stehen, wenn ich den Gesamtbetrag von 217,xx nicht bezahle und die Sache vor Gericht gehen würde?

Im Augenblick scheint der Käufer, wenn man vom Gedröhne des Rechtsanwalts absieht, vielleicht eher in einer ungünstigen Position zu sein. Jedoch sind das die Geschichten, die einigermaßen unkalkulierbar sind. Eine Prognose abzugeben, wie ein einzelner Richter die Sache sieht und wem er "mehr" glaubt, ist praktisch unmöglich.

Vorteilhaft wäre in jedem Fall, wenn man selbst einen Zeugen für den Zustand des Hemds aufbieten könnte.

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von bogus1 am 09.02.2010 14:09
Status: Unsterblich (3065 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Ja was die Beurteilung des Zustandes angeht ist so ein Frage. Hier gehts ja nicht um die Frage -> ohne Fehler oder mit Löchern und abgenutzt...sondern 1x oder 2-3x mal gewaschen...keine Ahnung, wie der K das beweisen will.
Er sagte mir zwar er hätte einen Zeugen bei der Annahme gehabt, aber kA was ich davon halten soll.

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von phantast am 09.02.2010 14:13
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>eBay - Kleidung von Privat
Es ist schwierig, die Vorstellungen der Parteien klaffen oft so weit auseinander, insbesondere bei schwammigen Begriffen.

Hatten gerade einen Extremfall:

http://www.123recht.net/Artikel-in-Forum-gekauft---Betrug-__f207728.html

quote:
sondern 1x oder 2-3x mal gewaschen...keine Ahnung, wie der K das beweisen will.

Es geht darum, ob ein Richter das Hemd als "neuwertig" bezeichnen könnte, ob also die Artikelbeschreibung zutreffend ist, nicht darum, ob der Käufer meint, es sei 1 oder 3 mal gewaschen worden, das kann nur ein Hellseher wissen. Denke mal, der Käufer geht davon aus, dass ein einmaliges Waschen schon zuviel ist, teile diese Meinung nicht. Nicht im Zusammenhang mit "neuwertig".




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-- Editiert am 09.02.2010 14:36


von bogus1 am 09.02.2010 14:33
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>eBay - Kleidung von Privat
Ja gut, aber er hat die eBay AGBS akzeptiert, als er sich seinen Account gemacht hat. Da steht, dass die Ware gewaschen werden sollte. Sprich , wenn ich das Teil nur einmal getragen haben und merke, dass es mir nicht passt gefällt. Ist es ja wohl kein Verbrechen es einmal zu waschen!

Werde wohl oder übel mal einen Anwalt einschalten müssen.

Vielen Dank soweit !

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von phantast am 09.02.2010 14:46
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