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Status: Frischling (7 Beiträge)quote:Wurde dort gebraucht angegeben muss die Ware dem in der Artikelbeschreibung entsprechenden Zustand befinden (Neuwertig/kleine Mängel/B-Ware/etc.)
Richtlinie für den Artikelzustand "neu"
Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).
Status: Praktikant (28 Beiträge)
Status: Frischling (7 Beiträge)
Status: Unsterblich (3065 Beiträge)
Status: Frischling (7 Beiträge)quote:Wenn jetzt nicht Außergewöhnliches verlangt wird, dem Gegner kann nur das berechnet werden, was nach der Gebührenordnung zulässig ist, frei vereinbarte Aufschläge würde der Käufer selbst tragen müssen, liegt es daran, dass für die Gebührenerhebung ein Streitwert von EUR 300,00 das Minimum ist. Je kleiner der Wert der Sache, um die es geht, je unverhältnismäßiger erscheinen die Gebühren.
Dann einen Betrag einklagen zu wollen der 10x mal über dem Auktionspreis ist, da fehlen einem die Worte.
Status: Unsterblich (3065 Beiträge)
Status: Frischling (7 Beiträge)quote:Im Augenblick scheint der Käufer, wenn man vom Gedröhne des Rechtsanwalts absieht, vielleicht eher in einer ungünstigen Position zu sein. Jedoch sind das die Geschichten, die einigermaßen unkalkulierbar sind. Eine Prognose abzugeben, wie ein einzelner Richter die Sache sieht und wem er "mehr" glaubt, ist praktisch unmöglich.Vorteilhaft wäre in jedem Fall, wenn man selbst einen Zeugen für den Zustand des Hemds aufbieten könnte.
Wie würden wohl die Chancen stehen, wenn ich den Gesamtbetrag von 217,xx nicht bezahle und die Sache vor Gericht gehen würde?
Status: Unsterblich (3065 Beiträge)
Status: Frischling (7 Beiträge)quote:Es geht darum, ob ein Richter das Hemd als "neuwertig" bezeichnen könnte, ob also die Artikelbeschreibung zutreffend ist, nicht darum, ob der Käufer meint, es sei 1 oder 3 mal gewaschen worden, das kann nur ein Hellseher wissen. Denke mal, der Käufer geht davon aus, dass ein einmaliges Waschen schon zuviel ist, teile diese Meinung nicht. Nicht im Zusammenhang mit "neuwertig".
sondern 1x oder 2-3x mal gewaschen...keine Ahnung, wie der K das beweisen will.
Status: Unsterblich (3065 Beiträge)
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Status: Frischling (7 Beiträge)
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