>eBay - Garantie / Umtauschrecht bei Privatauktion ? Hilfe erbeten !
Habe dem eBayer nun folgendes gemailt, und hoffe das ist so OK ? :
Zitat:
"Sehr geehrter Herr xxx,
da ein telef. Gespräch mit Ihen leider zu keinen Erfolg führte, lesen Sie sich bitte folgenden Fakten durch :
Ein Ausschluss der Garantie wäre kein Ausschluss der Gewährleistung besser gesagt der Sachmängelhaftung.
Selbst wenn Sie als Verkäufer die Garantie ausgeschlossen hätten, würde immer noch eine Gewährleistung über 12 Monate bestehen !
Da aber über den Zustand des Gerätes nichts weiter beschrieben ist, kann ich als Käufer davon ausgehen, daß der Artikel auch funktioniert.
Nach 6 Monaten tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein, das heißt das Sie als Verkäufer in den ersten 6 Monaten beweisen müssen das der Mangel nicht schon bei Übergabe der Ware vorgelegen hat.
Weiterhin ist es so, daß wenn ein Verkäufer nicht ausfürlich darauf hinweist, daß eine Ware nicht "gebrauchsüblich verwendet" werden kann, dann kann der Käufer davon ausgehen, daß die Ware funktionsfähig ist.
Das bedeutet also wiederum im Klartext, daß wenn Jemand nicht dazu schreibt das sie defekt ist, dann kann ich erwarten, daß sie funktioniert.
Selbst ein Zusatz wie "nicht geprüft" ist nicht von Bedeutung, denn damit wird die Funktionsfähigkeit nicht ausgeschlossen.
Demzufolge habe ich ein Recht auf Wandlung, oder einer Rückabwicklung.
Die Kosten der Rücksendung würden dabei auf Ihre Kosten gehen.
Wenn Sie eine Gewährleistung Ihrerseits volllständig ausschließen wollten, hätten Sie Ihren Auktionstext anders Verfassen müssen und dabei einige Regeln in diesem Bezug beachten müssen.
Ihnen ist aber anscheinend dabei ein Formfehler unterlaufen.
Auf der sicheren Seite wären Sie gewesen, wenn Sie als privater Verkäufer folgende Formulierung verwendet hätten :
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft.“
Ansonsten können Sie sich ja mal das BGB zu Hand nehmen.
Da Ihnen an einer Anzeige wegen versuchten Betrugs (strafrechtlicher Tatbestand) sowie einer Zivilklage wahrscheinlich nicht gelegen ist, würde ich Sie erneut um eine gütliche Lösung bitten.
Ich setze Ihnen eine Frist von einer Woche damit Sie Gelegenheit haben die Angelegenheit zu Überdenken.
Nach Verstreichen dieser Frist sehe ich mich leider gezwungen weitere Schritte gegen Ihre Person einzuleiten, und meine Chancen stehen sehr gut, wie mir rechtskundige Personen bereits mitgeteilt haben.
Ich hoffe auf Ihr Verständniss !
Mit freundlichen Grüßen,
xxx "
von CityCobra am 04.06.2005 15:40
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