eBay,Paypal doppelte Bezahlung

15. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
dropabble
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
eBay,Paypal doppelte Bezahlung

Hallo,

Ich habe etwas über eBay gekauft und ganz normal per Überweisung gezahlt und die Ware erhalten. Nun muss ich durch einen unbewussten Klick in meinem eBay Account eine weitere Zahlung per Paypal ausgelöst haben. Nichts ahnend guckte ich heute auf mein Konto und sah die Abbuchung. Problem des ganzen ist das der Verkäufer nun meine Zahlung zweimal erhalten hat und keinerlei Reaktion weder über eBay noch Skype zeigt. Habe eben eine Stunde mit PayPal telefoniert aber so wirklich sicher fühle ich mich immer noch nicht. Haben jetzt einen Fall wegen nicht erhalt der Ware eröffnet, denn bei der zweiten Zahlung über PayPal habe ich keine Ware erhalten. Nun jedoch meine Frage. Was ist, wenn er einfach den Beweis der ersten Lieferung bringt? Das würde PayPal ja quasi reichen? Sie sehen der Käufer hat Ware bekommen. Das vorher eine Überweisung für die Ware getätigt wurde sieht PayPal ja nicht? Zählt dann ein Überweisungsbeleg meiner Bank wo eindeutig zu sehen ist das, dass Geld an den Verkäufer ging und auch ersichtlich ist das es sich um die Ware handelt? Wenn er so handelt bleibt mir danach ja nur der Gang zur Polizei/Anwalt wegen online Betruges? Schließlich hat er zweimal Geld erhalten jedoch nur einmal die Ware geliefert.
Wie verhält sich das ganze dann?

Würde mich über Ratschläge wie ich weiterhin vorgehen soll freuen!

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Wenn er so handelt bleibt mir danach ja nur der Gang zur Polizei/Anwalt wegen online Betruges?

Dumerweise fehlt es da am Betrug, wäre also sinnlos die Anzeige.

Da wird einem im Falle des Falles nicht anderes übrig bleiben als den klassichen Weg zu gehen.
Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum zur Rückzahlung und bei nichtreaktion das gerichtliche Mahnverfahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
dropabble
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Wenn er so handelt bleibt mir danach ja nur der Gang zur Polizei/Anwalt wegen online Betruges?
Dumerweise fehlt es da am Betrug, wäre also sinnlos die Anzeige.
Da wird einem im Falle des Falles nicht anderes übrig bleiben als den klassichen Weg zu gehen.
Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum zur Rückzahlung und bei nichtreaktion das gerichtliche Mahnverfahren.


Okay wie schick ich ihm das? Per Post? Habe ja lediglich seinen Namen und Kontodaten?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Privater oder gewerblicher Verkäufer?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
dropabble
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Privater oder gewerblicher Verkäufer?


war ein privater Verkäufer

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.01.2019 08:55:51
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 44x hilfreich)

Na na, nun bleibt mal auf dem Teppich. Ein aus versehen anklicken ist bei Paypal fast ausgeschlossen. da reicht ein Klick nicht. Wenn dann jemand das einloggen und "jetzt Bezahlen" nicht sieht dann würde eine Brille helfen. Bei nicht-Lieferung (es ist ja wohl nur ein Artikel vorhanden?) greift der Käuferschutz.

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#6
 Von 
Galitana
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi!
Solche Schreiben verschickst du am besten nur per Einschreiben mit Rückschein. Den Rückschein muss der Verkäufer bei Erhalt des Schreibens unterschreiben und der wird an dich zurückgeschickt. So hast du immer einen Nachweis, das er den Brief erhalten hat.

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#7
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von hanfiey):
Na na, nun bleibt mal auf dem Teppich. Ein aus versehen anklicken ist bei Paypal fast ausgeschlossen. da reicht ein Klick nicht. Wenn dann jemand das einloggen und "jetzt Bezahlen" nicht sieht dann würde eine Brille helfen. Bei nicht-Lieferung (es ist ja wohl nur ein Artikel vorhanden?) greift der Käuferschutz.

Da muss ich leider widersprechen. Auch mir ist es,mit der PayPal-App passiert, dass ich zweimal auf "Zahlen/Geld senden" gedrückt habe, weil beim ersten Mal nichts passiert ist. Da waren die Finger einfach schneller als das Tablet.

Das war aber kein Problem.

Im geschilderten Fall, lässt sich doch eindeutig nachweisen, dass unmittelbar hintereinander zwei identische Zahlungen getätigt wurden. Damit sollte einer Einigung bei PayPal nichts mehr im Wege stehen.

Was ich aber nicht verstehe ist der Satz: "Zählt dann ein Überweisungsbeleg meiner Bank wo eindeutig zu sehen ist das, dass Geld an den Verkäufer ging und auch ersichtlich ist das es sich um die Ware handelt?" aus dem Eröffnungspost.
Wieso existiert (ein!) Überweisungsbeleg? Sollte es nicht zwei Zahlungen an PayPal auf dem Konto geben und im PayPal-Journal auch zwei gleichartige Zahlungen an den gleichen Empfänger? Wurde einmal per Überweisung und einmal per PayPal gezahlt oder ist der Satz nur nur unglücklich formuliert?

-- Editiert von Louis Cypher am 11.09.2015 14:42

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#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Haben jetzt einen Fall wegen nicht erhalt der Ware eröffnet, denn bei der zweiten Zahlung über PayPal habe ich keine Ware erhalten.


Da mangels entsprechender Willenserklärungen überhaupt kein Kaufvertrag über eine zweite Ware besteht, ist das reichlich sinnfrei. Je nach Situation könnte es sogar einen Betrug darstellen, Dritten gegenüber wissentlich vorzutäuschen, daß ein Kaufvertrag besteht.

Zitat:
lässt sich doch eindeutig nachweisen, dass unmittelbar hintereinander zwei identische Zahlungen getätigt wurden. Damit sollte einer Einigung bei PayPal nichts mehr im Wege stehen


Weiß man nicht. PayPal kann nicht wissen, warum die zweite Zahlung ausgelöst wurde. "Versehen" ist nicht die einzige Erklärung. Vielleicht besteht ja doch ein 2. Kaufvertrag außerhalb von eBay (weil man mit dem VK schnell "noch mal dasselbe für den gleichen Preis" vereinbart hat)? Dann besteht auch kein Käuferschutz (auch wenn man natürlich nie weiß, wie PayPal nun entscheiden wird) und damit kein Rückzahlungsanspruch. Und PayPal wird hoffentlich den Teufel tun und eine Zahlung nur deswegen zurückbuchen, weil man sich angeblich vertan hat. Das würde wiederum dem Betrug Tür und Tor öffnen.

Ergo: das wird man mit dem VK ausfechten müssen, §812 BGB , notfalls Klage.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

@Louis Cypher:

Zitat:
Im geschilderten Fall, lässt sich doch eindeutig nachweisen, dass unmittelbar hintereinander zwei identische Zahlungen getätigt wurden. Damit sollte einer Einigung bei PayPal nichts mehr im Wege stehen.
Vielleicht sollte man den Eingangsbeitrag einfach mal richtig lesen. Es gab keine doppelte Paypal-Zahlung, sondern eine per Überweisung und noch eine über Paypal.

@JenAn:
Zitat:
Je nach Situation könnte es sogar einen Betrug darstellen, Dritten gegenüber wissentlich vorzutäuschen, daß ein Kaufvertrag besteht.
Dieser Vorwurf ist in diesem Fall aber ziemlich abwegig.
Schadenersatzansprüche halte ich aber trotzdem für möglich (etwa weil Paypal den Verkäufer sperrt).

@dropabble: Wie sieht es denn aktuell aus? Ist ja nun schon ein paar Wochen her.

Stefan

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#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von Galitana):
Solche Schreiben verschickst du am besten nur per Einschreiben mit Rückschein.

Das die andere Partei dann nicht annimmt. Und dann? Das dürfte bei einer Privatperson in aller Regel nur als fahrlässige Zugangsvereitelung gelten, so dass man noch einen weiteren Zustellversuch unternehmen muss.

Die bessere Wahl ist das Einwurfeinschreiben, dass der Brief im Briefkasten landet reicht für den Zugang völlig aus.

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