e.V. wirtschaftl. Bereich
Hallo zusammen,
einmal angenommen, "A", "B" und "C" gründen eine GbR zur Erwirtschaftung eines finanziellen Polsters, mit dem Zweck der Gründung eines Idealvereins.
Der Verein wird gegründet, "A", "B" und "C" sind im Vorstand vertreten. Anschießend wird durch das Finanzamt erfolgreich geprüft und der Verein erhält die Steuerbegünstigungen.
Das Vermögen der GbR soll nun an den Verein übergehen.
Eine Spende schließt sich von selbst aus, da Spenden direkt in den Ideellen Bereich fließen und keine Nutzung mehr im wirtschaftlichen Bereich möglich ist.
In diesem fiktivem Fall wird der Verein als juristische Person Mitgesellschafter der GbR.
"A", "B" und "C" treten im Anschluss daran aus der GbR aus und verzichten durch Vertrag auf das Vermögen. Da nur noch ein Gesellschafter vorhanden ist, erlöscht die GbR.
Kann das, nun zur Vermögensmasse des Vereins gehörende Vermögen, im wirtschaftlichen Geschäftsbereich verwendet werden?
Welche Einwände kann das Finanzamt bei der nächsten Überprüfung erheben?
Danke schon im Voraus für eure Antworten.
Gruß Roland
von rolandf am 22.11.2008 00:46
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