e-Mail an Dritte

11. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Liebig
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 43x hilfreich)
e-Mail an Dritte

Hallo,
vor kurzem habe ich bei e-Bay einen Artikel ersteigert. Dieser erfüllte nicht die Anforderungen aus der Beschreibung. Habe mich mit dem Verkäufer geeinigt, dass es zurück genommen wird und ich mein Geld zurückerhalte. Hat alles geklappt.
Der Artikel wurde jetzt wieder bei e-Bay eingestellt.
Jetzt bekomme ich Post von einem Dritten der wissen will wieso ich den Artikel zurückgegeben habe.

Darf ich darauf antworten?
Darf ich darin schreiben, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden?
Worauf sollte ich achten um nicht in eine "Falle" zu tappen!

Vielen Dank,
MfG,
Alexander Liebig

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Justin
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Alexander,
warum solltest nicht offen und ehrlich dem Frager mitteilen dürfen, dass Du mit der Ware unzufrieden warst? Ich sehe da keine Probleme und schon gar keine "Falle"...

Gruß, Justin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexander Liebig
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo Justin,
danke für Deine Antwort!

Nun ja, könnte so etwas nicht als "geschäftsschädigend" oder "üble Nachrede" ausgelegt werden?

Danke,
Alexander Liebig

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Sofern Du nur die Tatsachen bezüglich Deines Kaufes kundtust bleibt es auch bei solchen. Alles Darüberhinausgehende läuft allerdings auf eine Mutmaßung, wenn auch mit möglicher Prognosewirkung hinaus. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du also Deinen Fall schilderst, und es dem potentiellen Neukäufer überläßt, daraus eine Indizwirkung für eine Ersteigerung zu sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Justin
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehe ich genauso wie Zeus - eine neutrale Schilderung der Situation kann Dir m.E. nicht als "üble Nachrede" o.ä. zur Last gelegt werden!

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