dsl-Leitung nach Kündigung genutzt

3. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
aweste
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
dsl-Leitung nach Kündigung genutzt

Hallo,
DSL gekündigt, Bestätigung erhalten, die Leitung ist aber weiterhin aktiv.
Habe die Leitung, im Glauben rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sporadisch genutzt.
Wie ist die Rechtslage tatsächlich?
Durfte ich das tun?
Wenn nicht, wie darf man mir das in Rechnung stellen(weitere Monatsgebühren oder Einzelabrechnung...)?
Darf ich einen Nachweis über die Art der Nutzung bzw Nutzungsdauer verlangen?
Muß ich etwa zum Kündigungsdatum den Stecker ziehen?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen, muß nämlich zeitnah reagieren.
Danke im Voraus.
aweste

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

quote:
DSL gekündigt, Bestätigung erhalten, die Leitung ist aber weiterhin aktiv.

Bis zum regulären Vertragsende bestehen alle vertraglichen Rechte und Pflichten, sowohl die zur Leistungserbringung als auch die zur Zahlung sowie die zur Nutzung.

Das Datum der Kündigung ist nicht entscheidend, relevant ist wann das Vertragsende laut Bestätigungsschreiben ist.


Sofern der Vertrag beendet ist, sollte man die Leitung selbstverständlich nicht mehr nutzen. Nutzt jemand diese weiter, können Ansprüche auf entsprechnede Vergütung entstehen.
Der Anspruchsteller muss die Nutzung jedoch beweisen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
aweste
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für den Beitrag.
Ich bezog mich natürlich auf das Datum des Vertragsendes, nicht auf das der Kündigung.

quote:
Der Anspruchsteller muss die Nutzung jedoch beweisen.

Gibt es hierzu einen §, den ich als Referenz angeben kann?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Im Strafrecht gilt 'im Zweifel für denAngeklagten'.
Im Zivilrecht hingegen gilt 'Was mir nützt, muss ich auch behaupten und beweisen'.


Die Beweislast im Zivilrecht ist allerdings doch etwas etwas komplexer.

Hier wurde das recht anschaulich erklärt:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2005/Vorlesung/beweislast.htm


Als eine Grundlage dient z.B. § 139 ZPO .





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn der Anbieter erst Tage später abschaltet, passiert i.d.R. nichts. Die always-on-Router lassen was anderes auch gar nicht zu und dem Laien ist das oft nicht klar. Es gab mal Tricks den Kunden durch Nutzung nach Vertragsende in eine Verlängerungsfalle zu locken bzw. ein DSL-By-Call zu horrenden Preisen zu verkaufen. Das ist meines Wissens aber vorbei. Wäre bei Teledoof aber möglich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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