drohung
guten tag,
ich poste meine frage jetzt hier in dieses forum, weil ich gar nicht weiß, in welches forum (familien-, straf-, ...-recht) der fall eigentlich gestellt gehörte.
das berühte 'problem eines freundes', in meinem fall meiner engsten freundin: es geht, der einfachheit halber, um katja und ihren freund paul.
und zwar ist katjas vater bei der polizei (gehobener dienstgrad). katja (19) möchte nach hamburg ziehen, ihr vater 'verbietet' es ihr aber. nach langem hin und her hat katja sich entschieden, doch in regensburg zu studieren (wie ihr vater das möchte) - u.a. hat er ihr davor mit der streichung aller finanzieller mittel gedroht.
weil katja jetzt aber zu besuch nach hamburg fahren wollte (wo ihr freund wohnt), droht ihr vater ihr jetzt auch mit der verweigerung aller zahlungen an sie (wie auch der unterschrift für ihren mietvertrag - und zwar in REGENSBURG -, wodurch sie ihre wohnung auch dort nicht bekommen würde). mit berufung auf sein wissen als polizeibeamter sowie auf einen befreundeten anwalt - durch den er den sachverhalt "bereits prüfen" ließe - meint er, ihr die zahlung sehr wohl vorenthalten zu können.
des weiteren berichtet katja davon, dass er ihr droht, notfalls auch "auf anderem wege" dafür zu sorgen, dass sie ihre meinung ändere. der vater hat dazu sowohl des öfteren schon sie persönlich bedroht, als wohl in jüngster zeit auch paul - natürlich macht er dies immer, aus seiner erfahrung als polizeibeamter wissend, sehr "diplomatisch" und für ihn scheinbar "sicher" - mit körperlicher gewalt gedroht (sogar ihn zu erschießen) - er hat dazu wohl zugegeben - bestimmt ebenfalls nicht legaler weise -, seine daten (vorstrafen, anschrift, etc..) über den polizeicomputer (oder wie auch immer) erfragt zu haben und verfügte somit auch u.a. über dessen adresse -, ihn nachts angerufen und wohl ziemlich wüst bedroht und beschimpft und aufgefordert, seiner tochter klarzumachen, dass sie "NICHT mehr nach hamburg zu ihm auf besuch kommen wird" und anderenfalls etwa er "hochkommen" müsse, um das direkt klarzumachen. ich versuche diese sätze hier in der form wiederzugeben, wie sie mir berichtet wurden.
von katja weiß ich, dass ihr vater wohl äußerst autoritär und unberechenbar ist - was ich auch selbst schon in kleineren fällen bemerkt habe -, auch gegen sie schon einige male handgreiflich geworden ist und auch schon in seiner dienstausübung wegen körperlicher übergriffe angezeigt wurde (was aber immer fallen gelassen wurde; weil man ihm als beamter mehr glauben schenkte als einem straffällig gewordenen).
meine freundin ist grade sehr verängstigt - ihr freund wohl dementsprechend genauso - und am boden zerstört, weil sie angst davor hat, ihr vater würde sie finanziell aushungern lassen oder sonst noch schlimmeres machen, wenn sie nicht seinem willen gemäß handle.
es ist wirklich unglaublich, wie ohnmächtig sie dieser situation gerade gegenüber steht.
kann der vater katja überhaupt seinen unterhalt vorenthalten?
welche möglichkeiten hat sie bzw. paul, sich vor solchen drohungen/angriffen zu schützen?
wohin kann sie sich um professionelle unterstützung und hilfe wenden?
ich hoffe, der fall ist jetzt nicht schon zu speziell oder detailliert. ich wusste nicht, wie ich diese frage sonst anders hätte stellen sollen.
gruß,
johanna.
-- Editiert von joergalbrecht am 29.09.2007 02:12:13
-- Editiert von joergalbrecht am 29.09.2007 09:24:42
von joergalbrecht am 29.09.2007 02:05
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>drohung
Ungeachtet möglicher Straftaten passt diese Frage eher ins Familienrecht-Forum.
Es geht Katja ja nicht darum, gegen Ihren Vater eine Strafanzeige zu stellen, sondern es geht ihr darum, in Ruhe gelassen zu werden und
Unterhalt zu bekommen.
Auf diesen Unterhalt hat Sie selbstverständlich ein Anrecht. Ihr Vater kann allerdings bestimmen, ob er Naturalunterhalt (also Unterkunft, Essen usw.) stellt, oder ob er ausschließlich Bar-Unterhalt leistet.
Wenn er aber grundsätzlich mit einer eigenen Wohnung der Tochter einverstanden ist, dann muß er barunterhalt leisten. Irgendwelche Vorschriften, wen seine volljährige Tochter besucht oder nicht, darf er hingegen nicht machen. Den Unterhalt darf er nicht vorbehalten.
Im Ernstfall müsste Katja einen Titel beim Familiengericht erwirken.
Gruß Justice
@ fred.cutter: Was ich sagen würde oder nicht, können Sie getrost mir überlassen.
Was ist denn das für ein Schwachsinn, dass der Vater den Anwalt der Tochter bezahlen muss ???? Hier wird mal wieder unglaublich den Fragestellerin bewußt Unsinn erzählt. Wer hinterher die Kosten zu tragen hat, ist doch noch gar nicht raus, das muß sich doch erstnoch aus der Sache heraus ergeben...
-- Editiert von justice005 am 29.09.2007 11:43:15
von justice005 am 29.09.2007 11:39
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