Einige Rückfragen zum Elternunterhalt bzw. den Besonderheiten im Rahmen der Berechnung.
Meine Mutter (Anfang 60, geschieden, Erwerbsunfähigkeitsrente im unteren Bereich) wird voraussichtlich noch 2017 in ein betreutes Wohnen vermittelt aufgrund einer diagnostizierten Krankheit.
Die Kosten hierfür werden anschließend vom Sozialamt von den Kindern zurückgefordert, davon ist zumindest auszugehen. Vermögen bzw. Rücklagen von ihr sind nicht vorhanden. Sie hat keinen Partner und 3 Kinder:
Kind 1: lebt im entfernten Ausland, Gehalt größer 80.000, ledig, keine Kinder
Kind 2: lebt in Deutschland, Hartz 4, ledig, keine Kinder
Kind 3 (ich): lebt in Deutschland, Gehalt größer 55.000 Euro, verheiratet, keine Kinder, leben im eigenen Haus
Hierzu folgende Fragen:
1. Wie wird zwischen den 3 Kindern der angeforderte bzw berechnete Elternunterhalt aufgeteilt? Pauschal „durch 3 geteilt" oder nach individuellem Vermögen jedes einzelnen?
2. Kann Kind 1 im Ausland auch zur Zahlung verpflichtet werden?
3. Wird der Anteil von Kind 2 vom Staat getragen oder wird das dann übertragen auf die beiden solventen Kinder, da Kind 2 "nix hat"?
Soweit ich mich nun eingearbeitet habe ist die Berechnung vom Elternunterhalt wie folgt:
Durchschnitts-Nettoeinkommen der letzten 12 Monate wird ermittelt:
ca. 3.400 Euro Gehalt von mir
ca. 1.600 Euro Gehalt der Ehefrau
500 Euro Mieteinnahme
Gesamt Netto pro Monat: ca. 5.500 Euro
Um das bereinigte Nettoeinkommen festzustellen können nun Kosten abgezogen werden:
- berufsbedingte Aufwendungen Ehemann
- berufsbedingte Aufwendungen Ehefrau
- allgemeine Krankenvorsorge, krankheitsbedingte Kosten
- private Altersvorsorge bis zu 5% vom Bruttoeinkommen
- Darlehen, Immobilienkosten
- Kosten für Besuche des Elternteils
Die Kosten für diese Positionen sind ca. 2.300 Euro monatlich.
Hierzu folgende Fragen:
1. Kann die Leasingrate eines Fahrzeuges hier berücksichtigt werden, da dieses für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird? Die Rate ist inklusive Steuer, Versicherung und allen anderen Nebenkosten (außer den Tankkosten)
2. Können Privatkredite (beispielsweise für Küche, Renovierung, Innenausbau eines Haus-Neubaus) berücksichtigt werden?
3. Ich besitze noch eine Immobilie, die vermietet wird. Die Mieteinnahmen decken die Finanzierung der Immobilie vollständig +/- 0 ab. Die Einnahmen habe ich berücksichtigt im Einkommen, kann hier die Versteuerung der Mieteinnahmen auch berücksichtigt werden – da fällt ohne Investition ja ca. 30% weg für die Steuer?
Vom nun bereinigten Nettoeinkommen wird der Selbstbehalt abgezogen, für meine Frau und mich sind dies 1.800 Euro + 1.440 Euro = 3.240 Euro.
Hierzu folgende Fragen:
1. Meine Frau ist schwanger. Voraussichtliche Entbindung Anfang 2018. Es fallen nun zu sofort Gehaltspositionen weg (beispielsweise Schicht- oder Wochenendarbeiten), nach der Geburt fallen erneut Einkommensbestandteile weg (Elterngeld nur rund 65%). Für das Kind fallen Zusatzkosten an. Kann das berücksichtigt werden im Rahmen der Betrachtung unseres täglichen Lebens? Geht dies nach der Düsseldorfer Tabelle bzw kann mir jemand den Betrag nennen, der hier fürs Kind berücksichtigt wird?
Nun wäre ich bei bereinigten und um den Selbstbehalt verringertes Nettoeinkommen.
Von dem was "hier" nun überbleibt können 50% als Elternunterhalt vom Sozialamt angefordert werden.
In meiner Rechnung sind dies:
5.500 Euro Einkommen
minus 2.300 Euro Kosten
minus 3.240 Euro Selbstbehalt
= minus 40 Euro
Also können wir keinen Unterhalt leisten? Das Kind bzw. ein Freibetrag hierfür ist noch gar nicht in der Rechnung berücksichtigt, da mir der Betrag nicht bekannt ist.
Weitere Fragen:
1. private Rücklagen die monatlich gebildet werden für zB Autos (Reparaturen, Inspektion, Neuanschaffung), Urlaub (3 mal pro Jahr, Langstrecke in der Regel), Immobilien (Rücklagen, Instandhaltung, Mietausfall, oder ähnliches) können auch berücksichtigt werden als Kosten? Oder ist dies im Selbstbehalt berücksichtigt?
Unterm Strich, kann man anhand dieser Situation davon ausgehen das wir groß „zur Kasse gebeten werden" oder gibt’s da für das Sozialamt wenig zu holen?
Wir planen noch 2 mittelgroße Investitionen in den Kauf einer zusätzlichen Garage (rund 12.000 Euro) sowie den Anbau eines Wintergartens (rund 15.000 Euro) für unser Haus. Wir könnten dies bar zahlen, planen nun aber das Ganze als Privatkredit aufzunehmen und entsprechend als zusätzliche Kosten aufzeigen zu können. Ist dies möglich und verbessert unsere Situation?
Unabhängig von der individuellen situation mit Beträgen und ähnlichem; habe ich das Vorgehen bzw. die Berechnung so in etwa korrekt verstanden oder wesentliches übersehen?
drohender Elternunterhalt; Berechnung und Fragestellungen
21. Juli 2017
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Frage vom 21. Juli 2017 | 10:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
drohender Elternunterhalt; Berechnung und Fragestellungen
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#1
Antwort vom 21. Juli 2017 | 11:12
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo JaNeinVielleicht,
Man wird in erster Linie nach den "jetzigen" Verhältnissen schauen.
"Investitionen" zum Zwecke der Bereinigung "ab drohender Unterhaltspflicht" wird man nicht anerkennen.
Dein Beitrag ist zu komplex. Bin gespannt ob du weitere Antworten bekommst?
lg
edy
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