dritte verhandlung

24. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
kapo55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
dritte verhandlung

Bin letzten sommer ohne Fürerschein gefahren, und wurde erwischt es gab zwei verurteilungen bei beiden wurde ich dieses jahr verurteilt einmal zu einer bewährungsstrafe und einmal zur einer geldstrafe. Jedoch habe ich heute nochmal eine anklageschrift bekommen das ich letztes jahr zwei tage vor dem ich erwischt wurde ( bereits verurteilt) nochmals vom radar erwischt wurde. und deswegen will die staatsanwaltschaft nochmal eine verhandlung mit was muss ich rechnen hab nen festen jop bei den beiden verurteilunge wie gesagt wurde ich veruteilt Bewährung und geldbuße könnte es sein das die bewährung verlängert wird?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

da wird eine Gesamtstrafe aus allen Verurteilungen gebildet.

wenn die Gesamtsumme der Strafen unter der Bewährungsstrafenfähigen Grenze von 2 Jahren bleibt, dann wird sehr warscheinlich die Bewährungsstrafe entsprechend der neu festgesetzen Gesamtstrafe ausfallen.

eventuell mit neuen Bewährungsaufagen.

sollte jedoch die Strafe über 2 Jahre liegen ist eine Bewährungsstrafe sowieso ausgeschlossen

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