>die aufgabe des notars bei der vereinsgründung
Handelt es sich um einen e.V. oder nicht?
Beim e.V. muss immer alles über den Notar gehen, was Vorstandsmitgliederänderung oder Satzungsänderung betrifft.
Hin zum Notar müssen die entsprechenden Personen, die in der Satzung nach
§ 26 BGB dazu bestimmt sind. Das ist der geschäftsführende Vorstand. Meistens sind 2 davon gemeinsam vertretungsberechtigt, dann müssen dann also 2 Vorstandsmitglieder zum Notar.
Das Protokoll der Gründungsversammlung inkl. Wahlen der entsprechenden Satzungs-Personen sowie die Satzung müssen dann an den Notar gesandt werden. Zum Termin muss dann jeweils der Perso mitgebracht werden. Dauert 5 Minuten und kostet - bei uns ca. € 40,-.
Die Gemeinnützigkeit kann eigentlich erst vom Finanzamt bejaht werden, wenn der Verein existiert - und das geht ja erst, wenn er im Vereinsregister eingetragen wurde.
Vermutlich habt ihr die Satzung vorab zur Prüfung ans Finanzamt gesandt und die haben mitgeteilt, dass einer Gemeinnützigkeit nichts im Wege steht.
Der Notar bestätigt übrigens nur, dass die Personen, die lt. Protokoll dazu berechtigt sind - nämlich der Vorstand, vor ihm erschienen sind und dieses/jenes zur Eintragung angemeldet haben. Er prüft nicht, ob die Satzung insich stimmig ist.
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-- Editiert am 06.07.2011 22:57
von TiA2010 am 06.07.2011 22:55
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