123recht.de rechtliches Wörterbuch
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tariffähig
Die Fähigkeit, einen Tarifvertrag abzuschließen. Auf Arbeitnehmerseite sind nur Gewerkschaften dazu berechtigt. Als weitere Vertragspartei treten normalerweise Arbeitgeberverbände auf. Bei größeren Betrieben ist auch ein einzelner Arbeitgeber tariffähig (sog. Firmentarifvertrag)
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