123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
lebenslange
Bedeutung:
Lebenslange Freiheitsstrafe - In Deutschland die höchstmögliche Freiheitsstrafe, mit der insbesondere Mord bestraft wird. Die Mindestverbüßungszeit beträgt in Deutschland 15 Jahre. Erst dann ist eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung möglich