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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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fahrlässig

Fahrlässig (im Zivilrecht) handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Masse verletzt.<br>Im Strafrecht handelt bewusst fahrlässig, wer es für möglich hält, den gesetzlichen Tatbestand (z.B. den Tod eines Menschen) zu verwirklichen, aber dennoch pflichtwidrig darauf vertraut, dass dies nicht eintreten wird

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