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Wettbewerb

Wenn mehrere unabhängige Gewerbebetreibende sich auf einem gemeinsamen Markt um Kunden bemühen, stehen diese miteinander im Wettbewerb.<br>Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn Wettbewerbshandlungen im Verkehr gegen spezielle Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb oder gegen die guten Sitten verstoßen (z.B. Anwendung von Zwang, Täuschung und Irreführung, abwertende vergleichende Werbung etc.)

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