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Veränderungssperre

Veränderungssperren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ("Straßenbaugenehmigungsverfahren") verbieten, wesentliche Änderungen an den vom Straßenbau betroffenen Flächen vorzunehmen. Wertsteigernde oder den Bau erschwerende Veränderungen an den Grundstücken sind untersagt. Dies müssen Betroffene vier Jahre lang entschädigungslos hinnehmen

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