123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
Vertrag
Bedeutung:
Ein Vertrag besteht in der Regel aus mehreren Willenserklärungen (meist zwei), die übereinstimmen und mit denen ein rechtlicher Erfolg herbeigeführt werden soll. Dies geschieht durch Angebot und Annahme. Bei gegenseitigen Verträgen stehen die jeweiligen Verpflichtungen in einem Abhängigkeitsverhältnis ("wenn du lieferst dann zahl ich"), während ein derartiges Verhältnis bei einseitigen Verträgen (z.B. bei einer Bürgschaft) nicht besteht