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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Verhältnismäßigkeit

Schützt den Einzelnen vor übermäßigen Eingriffen des Staates. Eine Maßnahme darf nicht weitergehen, als es der Zweck rechtfertigen würde: Sie muss geeignet sein, den erwünschten Erfolg zu erreichen. Sie muss erforderlich sein, es darf also kein milderes Mittel geben. Zu guter Letzt muss die Maßnahme angemessen sein, der in Kauf genommene Nachteil darf nicht außer Verhältnis stehen zum erstrebten Erfolg

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