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Unterlassungserklärung

Rechtsberatung und Informationen zu Unterlassungserklärung und Urheberrecht.

In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende, eine bestimmende Handlung (z.B. Herunterladen eines Filmes) künftig nicht mehr zu tun. Die Unterlassungserklärung kommt meist mit einer Abmahnung. Wenn Sie eine Unterlassungserklärung z.B. wegen Filesharings unterzeichnen sollen, sollten Sie sich vorher hier über Ihre Möglichkeiten informieren.

Das sagt das Gesetz

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

Häufige Fragen & Antworten

Welchen Zweck verfolgt eine Unterlassungserklärung im Urheberrecht?

Ein Rechtsverletzer kann immer dann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er eine widerrechtliche Rechtsverletzung begangen hat und die Gefahr besteht, dass er die Rechtsverletzung wiederholt (sog. Wiederholungsgefahr). Durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Eine Unterlassungserklärung muss, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen, eindeutig und hinreichend bestimmt sein, den ernstlichen Willen des Schuldners erkennen lassen, die betreffende Handlung nicht mehr zu begehen, und daher durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen abgesichert sein.

Wie lang sind die Fristen für die Abgabe einer Unterlassungserklärung?

Bei Abmahnungen ist es üblich, dass die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen ist, üblich ist hier der Zeitraum von einer Woche ab Versendung des Schreibens. Fristverlängerungen werden nur in seltenen Fällen akzeptiert.

Werden diese Fristen nicht beachtet, droht ein gerichtliches Verfahren, was weitere Kosten in nicht unerheblicher Höhe verursachen kann. Beispielsweise kann Ihnen hier ein einstweiliger Verfügungsbeschluss in nur kurzer Zeit zugestellt werden. (von Rechtsanwältin Katrin Freihof)

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Wann ist eine Unterlassungserklärung wirksam?

Die Unterlassungserklärung ist nur wirksam, wenn diese ausreichend strafbewehrt ist. Erreicht wird dies, indem man ein Versprechen zur Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung erreicht.

Je nachdem, ob man die "Tat" selbst begangen hat (Täterhaftung) oder ggf. eine Haftung als Anschlussinhaber (Störerhaftung) in Betracht kommt, ist die Erklärung ebenfalls entsprechend zu formulieren. (von Rechtsanwalt Andre Stämmler)

Wie ist die beigefügte Unterlasssungerklärung des Abmahners zu werten?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die von dem Abmahner beigefügte Unterlassungserklärung! Damit würden Sie unter Umständen die Schuld anerkennen und müssten so die Kosten der Gegenseite tragen. Häufig sind außerdem die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt. (von Rechtsanwalt Michael Kohberger)

Welche Vorteile hat eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Die abgeänderte Unterlassungserklärung hat zunächst den Vorteil, dass sie an die Interessen des Abgemahnten angepasst werden kann. Sie ermöglicht es dem Abgemahnten beispielsweise auch, den Kreis der Verletzungshandlung enger zu ziehen, als durch den Abmahnenden vorgesehen. Dadurch wird der Abgemahnte nicht so schnell der Gefahr einer Vertragsstrafe ausgesetzt. Darüber hinaus kann in einer modifizierten Unterlassungserklärung beispielsweise durch die Regelung der Beweislastverteilung dem Abmahnenden die Durchsetzung der Vertragsstrafe erschwert werden.

Die modifizierte Unterlassungserklärung hat den Vorteil, dass sie geeignet ist, die Wiederholungsgefahr der Rechtsverletzung auszuschließen. Demnach kann der Abmahnende nach Abgabe der Erklärung durch den Abgemahnten seinen Unterlassungsanspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen. Dies gilt auch für eine Unterlassungserklärung, die nach dem so genannten „Hamburger Brauch" abgegeben wird. Bei dieser Art von Unterlassungserklärung stellt der Abgemahnte die Höhe der festzusetzenden Vertragsstrafe in das Ermessen des Abmahnenden. Diese Festsetzung kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. (von Rechtsanwältin Katrin Freihof)

Was sollte bei der Modifizierung einer Unterlassungserklärung beachtet werden?

Bei der Modifizierung sollte man vorsichtig sein und z.B. nicht ohne weiteres die Vertragsstrafe oder die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten eigenmächtig um ein Vielfaches reduzieren.

Im Übrigen sollten die Haftungspassagen der Unterlassungserklärung überprüft und modifiziert werden.

War die Abmahnung berechtigt, sind insoweit auch die mit der Abmahnung erhobenen Kosten zumindest dem Grunde nach zu tragen. Hier kann aber gegebenenfalls mit dem Abmahnenden über die Höhe der Zahlung verhandelt werden. (von Rechtsanwalt Steffan Schwerin)

Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Der Rechtsinhaber kann Unterlassung schon vor Eintritt der Rechtsverletzung verlangen, wenn eine konkret drohende Erstbegehungsgefahr besteht; er muss dann nicht abwarten, bis der Verletzer tatsächlich handelt (vorbeugender Unterlassungsanspruch). § 97 Abs. 1 S. 2 UrhG stellt klar, dass für den Unterlassungsanspruch die Erstbegehungsgefahr ausreicht. Der vorbeugende Unterlassungsanspruch kann auch gegenüber dem bloßen Störer geltend gemacht werden. Aus diesem Anspruch des Rechteinhabers auf Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung folgt das Recht des potentiellen Rechtsverletzers eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtsprechung bejaht die „Erstbegehungsgefahr" bei allen vorbereitenden Maßnahmen, die einen künftigen Eingriff nahe legen.

Welche Folgen hat eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Die Folge einer vorbeugenden Unterlassungserklärung besteht darin, dass die sog. Wiederholungsgefahr bereits im Voraus entfällt. Dadurch ist es den abmahnenden Kanzleien nicht mehr möglich, die für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches geforderten meist sehr hohen Anwaltskosten zu fordern.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich der sog. Lizenzschadensersatz weiter gefordert werden kann, soweit der Verstoß durch den Anschlussinhaber persönlich begangen wurde (sog. Täterhaftung im Gegensatz zur Störerhaftung hinsichtlich des Unterlassungsanspruches). Dieser ist jedoch regelmäßig viel geringer als die vorgenannten Anwaltskosten, so dass den abmahnenden Kanzleien hierdurch der Reiz zur Klage genommen wird, da solche Klagen aufgrund des geringen Streitwertes nicht lukrativ für die abmahnenden Großkanzleien erscheinen. (von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker)

Was droht wenn keine Einigung erreicht oder Unterlassungerklärung abgegeben wird?

Kann keine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, dann ist eine gerichtliche Auseinandersetzung meist unumgänglich. Zunächst wird der Abmahnende das einstweilige Verfügungsverfahren anstrengen, um eine schnelle Entscheidung in der Sache herbeizuführen. In der Regel findet danach auch noch das Hauptsacheverfahren statt.

Die damit verbundenen Kosten (hier liegt das Prozesskostenrisiko der ersten Instanz durchaus bei bis zu 10.000 €) sind enorm und stellen für den Adressaten der Abmahnung ein hohes wirtschaftliches Risiko dar. Gerade kleine Onlineshops / eBayshops aber auch Privatpersonen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht. (von Rechtsanwalt Steffan Schwerin)

Wie lange ist eine Unterlassungserklärung bindend?

Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang (nicht 30 Jahre!) gültig und löst pro Verstoß dagegen eine Vertragsstrafe aus. (von Rechtsanwalt Matthias Hechler)

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