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Unterlassungsanspruch

Mitunter kann von einem anderen die Unterlassung einer Rechtsbeeinträchtigung gefordert werden. Man spricht dann von einem Unterlassungsanspruch, der gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dies ist z.B. der Fall bei Eigentumsstörungen, der Beeinträchtigung des Namensrechts oder Unlauterem Wettbewerb

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