123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
Todesstrafe
Bedeutung:
In Deutschland wurde die Todesstrafe durch Art. 102 GG abgeschafft. Die Abschaffung ist logische Konsequenz u.a. aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde aus Art. 1 GG. Deutschland stimmte 1988 dem Protokoll der Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe zu. Eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe, die deren Befürworter gerne als Argument anführen, ist nicht erwiesen