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Termingeschäft

Wenn zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer gesetzten Frist geleistet werden muss, handelt es sich bei dem entsprechenden Geschäft um ein Termingeschäft. Wenn für Gläubiger und Schuldner klar ist, dass die Annahme der Leistung nach diesem Termin nicht mehr von Interesse ist, handelt es sich um ein FIXGESCHÄFT (z.B. dann, wenn der Konditor die Weihnachtsplätzchen am 28.12. liefert)

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