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Sonstige
Teledienstegesetz
Bedeutung:
Teledienstegesetz: Das Teledienstegesetz (TDG) wurde im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG - auch Multimediagesetz genannt) verabschiedet. Zweck des Gesetzes ist es, einheitliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste zu schaffen. Hierunter fallen ausdrücklich auch Dienstleistungen, die mit dem Internet zu tun haben. Zu unterscheiden sind diese Dienste von sog. Mediendiensten, dessen Informationen meinungsbildend sein sollen. Für sie gilt der Mediendienste Staatsvertrag (MDStV). TDG und MDStV enthalten teilweise identische Regelungen