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Tatverdacht

HINREICHENDER Tatverdacht ist gegeben, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft der Nachweis der Tat in der Hauptverhandlung und die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.<br>DRINGENDER Tatverdacht liegt vor, wenn eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Beschuldigter tatsächlich Täter oder Teilnehmer ist

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