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TMG

Telemediengesetz (TMG). Das Gesetz ist am 1.3.2007 in Kraft getreten und löste die bis dahin geltenden Gesetze Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und zu großen Teilen auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab. Mit dem TMG entfiel die Unterscheidung Teledienste / Mediendienste. Geregelt wird z.B. die Anbieterkennzeichnungspflicht: Wann muss auf einer Hompepage ein Impressum stehen und in welchem Umfang?

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