123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
Strafbefehl
Bedeutung:
Richterliche Entscheidung, die statt eines Urteils ergehen kann. Der Strafbefehl kann ohne mündliche Verhandlung bei einem Strafmaß von bis zu einem Jahr ergehen und setzt die Strafe zur Bewährung aus oder ordnet Geldstrafe an (mitunter auch nur Verwarnung, Fahrverbot etc.). Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden