123recht.net rechtliches Wörterbuch
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Sonstige
Staatsanwaltschaft
Bedeutung:
(StA) Strafverfolgungsbehörde und Verwaltungsbehörde. In Deutschland werden die Staatsanwaltschaften von den Landesjustizministern bzw. dem Bundesjustizministern beaufsichtigt und geleitet. Staatsanwaltschaften existieren am BGH, OLG und LG. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das Ermittlungsverfahren: Sie bestimmt, ob eine Straftat verfolgt, die Verfolgung eingestellt oder angeklagt wird. Die Polizei unterstützt dabei, Polizeibeamte sind diesbezüglich Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft