Öffentliche Sicherheit: Steht für die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (alle Gebots- und Verbotsnormen, insbesondere Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände). Dazu gehören auch die subjektiven Rechte und Rechtsgüter des einzelnen. Weiterhin gewährleistet die öffentliche Sicherheit den Bestand und die Funktionstüchtigkeit des Staates und seiner Einrichtungen