123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Schlägerei
Eine Schlägerei ist ein mit gegenseitigen Körperverletzungen verbundener Streit, an dem mindestens drei Personen aktiv mitwirken. Allein wegen der BETEILIGUNG an einer Schlägerei wird man bestraft, wenn durch die Schlägerei der Tod oder die schwere Körperverletzung eines anderen verursacht wird
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