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Schadensersatz

Rechtsberatung und Informationen zu Schadensersatz und Verkehrsrecht.

Im Straßenverkehr kann es durch einen Unfall zu unterschiedlichsten Schäden kommen. Insbesondere unterscheidet man zwischen Personenschäden und Sachschäden. Welche Schäden werden in welcher Höhe nach einem Verkehrsunfall ersetzt? Kann man einen Ersatzwagen mieten, werden diese Kosten vom Verursacher des Unfalls übernommen? Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden? Kann man Nutzungsausfall geltend machen, welche Abzüge der Versicherung sind rechtens? Übrigens muss der Unfallgegner auch Ihren Rechtsanwalt zahlen, wenn er Schuld am Unfall hat.

Das sagt das Gesetz

BGB

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) 1Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. 2Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

§ 254 Mitverschulden

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) 1Dies gilt auch dann,

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wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. 2Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt

(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) 1Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist. 3Die Sätze 1 und 2 sind auf die Benutzung eines Anhängers entsprechend anzuwenden.

Häufige Fragen & Antworten

Der Schadensersatz bei Sachschäden nach einem Unfall

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen in der Regel Ansprüche auf Ersatz der durch den Unfall entstandenen Schäden gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu. War der Unfall für Sie auch bei Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nicht zu vermeiden, können Sie Ersatz des gesamten Schadens verlangen. Häufig sind die zu erstattenden Ansprüche jedoch wegen der Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs oder wegen eines Mitverschuldens gemindert, so dass Sie nur einen Teil der Ansprüche, entsprechend des Verschuldensanteils des Unfallgegners ersetzt verlangen können. (von Rechtsanwältin Regine Filler)

Muss ein Totalschaden repariert werden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur technisch gesehen zwar möglich, jedoch wirtschaftlich unvernünftig ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen. Zur Feststellung der einzelnen Werte ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich, der ein Gutachten über den Fahrzeugschaden erstellt.

Wird keine Reparatur durchgeführt oder ein Ersatzfahrzeug gekauft, ist eine Abrechnung auf Totalschadenbasis vorzunehmen. Dies bedeutet, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Fahrzeugs. (von Rechtsanwältin Stefanie Helzel)

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Was ist der merkantile Minderwert?

Der „merkantile Minderwert" bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Schaden durch Reparatur nachträglich perfekt behoben worden ist, denn der Unfall kann nicht ungeschehen gemacht werden.

Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er ohne den streitgegenständlichen Unfall stünde. Erstattungsfähig ist somit auch der sog. merkantile Minderwert an einem Fahrzeug, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibe.

Es ist immer der Erhaltungszustand und die Marktgängigkeit mit einzubeziehen. Die Frage, ob und in welcher Höhe ein merkantiler Minderwert zugesprochen werden kann, hängt immer vom Einzelfall ab. (von Rechtsanwalt Frank Preidel)

Muss der Unfallwagen immer repariert werden?

Nein. Grundlage für die zu ersetzenden Reparaturkosten ist entweder ein Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten. Der Geschädigte kann jedoch frei wählen, ob und wie er das Kraftfahrzeug reparieren lässt. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)

mehr dazu: Reparaturschaden

Der Schadensersatz bei einem Personenschaden nach einem Unfall

Wurde bei dem Unfall nicht nur Ihre Fahrzeug beschädigt, sondern Insassen auch verletzt, so könnten diese Anspruch auf den Ersatz von folgenden Positionen haben:

- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall (selbstverständlich auch Hausfrauen)
- Vermehrte Bedürfnisse (wie z. B. Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Kleidung, Prothese usw.)
- Arzt- und andere Heilbehandlungskosten, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Haushaltsführungsschaden
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Bestattungskosten (von Rechtsanwalt Oliver Kranz)

Was sind vermehrte Bedürfnisse bei einem Personenschaden nach einem Unfall?

Wird eine Person bei einem Verkehrsunfall verletz, so hat Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung. Dieser Schaden umfasst verschiedene Schadensersatzpositionen.

Grundsätzlich können nur konkret entstandene Kosten ersetzt verlangt werden. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Dritte unentgeltlich Leistungen erbringen.

Es kommen beispielsweise namentlich in Betracht:

- Kosten für Begleitpersonen für Fahrten zum Arzt etc.

- Kosten behindertengerechte Einrichtungen zur Erhaltung der Mobilität

- Kosten für eine Haushaltshilfe

- Kosten für Körperpflegemittel

- Kosten für orthopädische Hilfsmittel

- Kosten für Privatunterricht für Schüler (von Rechtsanwalt Kerem Türker)

Wann kann Schmerzensgeld verlangt werden?

Ist wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden. Der Schmerzensgeldanspruch ist jedoch kein gewöhnlicher Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch eigener Art mit Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Bei Straßenverkehrsunfällen wird Schmerzensgeld verschuldensunabhängig über die Gefährdungshaftung geschuldet. Allerdings ist der Anspruch dann betragsmäßig limitiert.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes werden in der Regel vorhandene Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern als Orientierungshilfe herangezogen. Derartige Urteile finden sich in den so genannten Schmerzensgeldtabellen. (von Rechtsanwalt Volker Dembski)

Kann auch bei harmlosen Unfällen Schmerzensgeld verlangt werden?

Häufig behaupten die Kfz-Versicherungen völlig ins Blaue hinein, dass der Verkehrsunfall als solcher nicht geeignet gewesen sei, überhaupt Verletzungen bei den Fahrzeuginsassen zu verursachen. Gerade bei Unfällen mit geringer Aufprallwucht seien Halswirbelsäulen-Verletzungen grundsätzlich gar nicht möglich.

Dieser Einwand der Harmlosigkeitsgrenze wird von einigen Versicherungen immer wieder erhoben, obwohl die Rechtsprechung bereits mehrfach betont hat, dass es auch bei Unfällen mit geringer Geschwindigkeitsänderung zu schweren HWS-Verletzungen kommen kann. (von Rechtsanwalt Thilo Wagner)

Schmerzensgeld bei HWS-Syndrom?

Der am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das so genannte HWS-Syndrom, auch Schleudertrauma genannt. Ursache des mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge einer anstoßbedingten Geschwindigkeitsänderung im Fahrzeug des Geschädigten. Zur Höhe des Schmerzensgeldes gibt es zahllose Entscheidungen. (von Rechtsanwalt Patrick J.M. Junge-Ilges)

mehr dazu: HWS-Syndrom

Wie hoch kann das Schmerzensgeld nach einem Unfall ausfallen?

Höhe des Schmerzensgelds nach der Celler Schmerzensgeldtabelle:

Betrag 600 Euro

Verletzungen und Verletzungsfolgen:
Unterschenkelprellung, Handprellung, Thoraxprellung mit Hämatomen
...

Betrag 500 EUR

Verletzungen und Verletzungsfolgen:
Schürfwunde am Kopf, Prellung linke Schulter und Arm, leichte Verstauchung und Zerrung des HWS
...

...

Betrag 8.000 EUR

Verletzungen und Verletzungsfolgen:
Beiderseitige Oberschenkelfraktur, Patellapolausriss, Thoraxprellung mit Lungenquetschung, Lebereinriss, dauerhafte Schmerzen in beiden Knie- und Hüftgelenken
...

... (von Rechtsanwalt Felix Westpfahl)

Welche Schäden können bei einem Autounfall alle ersetzt werden?

Durch einen Autounfall können sich für Sie diverse Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung ergeben, die jedoch nur erstattet werden, wenn Sie diese gegenüber der Versicherung auch geltend machen:

- Sachverständigenkosten
- Reparaturkosten
- Wertminderung
- Totalschaden
- Entsorgungskosten
- Standkosten
- Umbaukosten
- Zulassungskosten
- Auslagenpauschale
- Mietwagen
- Nutzungsausfallentschädigung
- Schmerzensgeld
- Heilungskosten
- Anwaltskosten
- Zeitaufwand

Muss man den Abzug neu für alt durch eine Versicherung akzeptieren?

In neuster Zeit kommt es verstärkt bei älteren Fahrzeugen neben dem klassischen Verweis auf eine kostengünstigere markenfreie Werkstatt zu einer Kürzung wegen eines Abzuges neu für alt.

Der Versicherer meint, dass der Geschädigte bei einer Reparatur besser gestellt sei, weil er Neuteile für die Altteile erhält.

Ohne Reparatur ist in den meisten Fällen keine Funktionsfähigkeit wieder herzustellen. Allein aus diesem Grund fehlt es bereits an der Möglichkeit, einen Abzug neu für alt vorzunehmen.

Eine Schadensberechnung unter Berücksichtigung des Abzuges „neu für alt" muss nach dem Sinn und Zweck des Schadenersatzrechts dem Geschädigten zumutbar sein und darf den Schädiger nicht unbillig entlasten.

Nach diesen Grundsätzen hat in den meisten Fällen jedoch ein Abzug zu unterbleiben. Denn der Grundsatz eines Abzugs "Neu für Alt" gilt nicht uneingeschränkt, da der Vermögenszuwachs dem Geschädigten schadensbedingt aufgedrängt wurde. (von Rechtsanwalt Sascha Kugler)

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