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Regelbeispiel
Regelbeispiele im Strafgesetzbuch sind analogiefähig und nicht abschließend. Es sind keine Straftatbestände im eigentlichen Sinn, sondern Strafzumessungsregeln: Handelt der Täter wie in einem Regelbeispiel angegeben oder ähnlich, dann wird der Strafrahmen IN DER REGEL angehoben. Klaut z.B. jemand eine Schnellfeuerwaffe, so greift zunächst der Grundtatbestand "Diebstahl". Es liegt aber auch ein Fall des Regelbeispiels "Besonders schwerer Diebstahl" vor, weshalb der Strafrahmen entsprechend angehoben wird: Wegen Diebstahls gibt es Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.- In einem besonders schwerem Fall gibt es drei Monate bis zu zehn Jahre
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