123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Rechtsmangel
Neben tatsächlichen Fehlern am Material oder im Gebrauch kann eine Sache noch rechtliche Mängel haben. Dies zum Beispiel dann, wenn Rechte anderer eine problemlose Nutzung der Sache verhindern. Gibt es z.B. im Grundbuch eingetragene Rechte eines Dritten, von denen der Käufer eines Grundstücks nichts weiß, so hat das Grundstück einen Rechtsmangel. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Kaufsache frei von Rechtsmängeln zu verschaffen
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