366.450
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Service » 123recht.net rechtliches Wörterbuch
Inhalt nach Themen
Der ganz normale Justiz-Alltag in Wort und Bild. Wöchentlich aktuelle Karikaturen von Heinisch bei 123recht.net ...mehr
123recht.net rechtliches Wörterbuch

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Sonstige

Wortsuche:

Rücktritt


Bedeutung:

Der Rücktritt vom Vertrag ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Bei einem Dauerschuldverhältnis kann die derartige Loslösung nur durch eine Kündigung herbeigeführt werden. Rücktrittsgründe können vertraglich bestimmt werden oder sind dem Gesetz zu entnehmen. Durch einen Rücktritt müssen die Parteien den Vertrag rückabwickeln und bereits empfangene Leistungen zurückgewähren