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Prospekthaftung

Die Prospekthaftung ist einschlägig beim Wertpapierkauf als auch im sonstigen Vertragsrecht. Nach dem BÖRSENGESETZ haften EMITTENTEN für unrichtige Angaben im Prospekt. Der Prospekt in diesem Sinne ist das öffentliche Angebot zum Kauf von Wertpapieren mit den Informationen, die von den Börsen vorgegeben werden. Neben den Emittenten haften auch die Personen, die für den Prospekt oder für bestimmte Abschnitte des Prospektes die Verantwortung übernommen haben.<br>Für Werbeangaben ALLGEMEIN haftet nicht nur der Vertragspartner, sondern auch der VERMITTLER: Denn auch für den Vermittler eines Vertrages kann es durch den Vertragsschluss zu erheblichen Vorteilen kommen.<br>

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