123recht.de rechtliches Wörterbuch
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z
Plädoyer
Das Plädoyer ist der Schlussvortrag des Anwalts, Verteidigers oder Staatsanwalts. Es beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der Vorgänge und festgestellten Tatsachen, die Gegenstand des Verfahrens sind. In dem Plädoyer wird das Erörterte noch einmal rechtlich gewürdigt und ein Schlussantrag gestellt (z.B. Antrag auf Freispruch)
Zurück