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Personensorge

Unter dem Begriff ´Personensorge´ werden die Rechte und Pflichten zur Erziehung des minderjährigen Kindes zusammengefasst. Dazu gehören auch die Namensgebung und die Bestimmung des Aufenthalts. Personensorge kann bei Missbrauch aberkannt werden und auf das Vormundschaftsgericht ganz oder teilweise übergehen. Vernachlässigung des Kindes kann zu Schadenersatzansprüchen führen

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