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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Parteien

Im Zivilrecht ist Partei derjenige, von dem oder gegen den Rechtsschutz begehrt wird. Also z.B. Kläger und Beklagter, Antragssteller und Antragsgegner etc.<br>POLITISCHE Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Bundes- oder Landtag mitwirken wollen

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