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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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OHG

Die Offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft und eine Weiterführung der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie liegt dann vor, wenn ein kaufmännisches Gewerbe getätigt wird (siehe Kaufmann). Die Gesellschafter treten gemeinsam nach außen in Erscheinung und haften mit ihrem gesamten Vermögen. Der Gegensatz dazu ist die stille Gesellschaft, in der die Beteiligungen der Gesellschafter nicht offengelegt werden und somit "Privatsache" sind

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