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Nebenklage

Das Opfer einer Straftat kann sich bei Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft dem Verfahren anschließen. Als so genannter Nebenkläger ist man dann zur Anwesenheit vor Gericht berechtigt und kann Anträge stellen. Die Nebenklage dient der Gewährleistung des Opferschutzes und kann auch durch anwaltliche Vertretung erfolgen.<br><br>Die Nebenklage ist nicht bei allen Straftaten zulässig, sondern u.a. bei Sexualstraftaten, Freiheitsdelikten und Körperverletzungen

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