In der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichteten sich 1950 die Mitglieder des Europarates, ihren Bürgern gewisse Rechte zu gewähren. Insbesondere das Recht auf Leben, auf persönliche Freiheit, Gewissens- und Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung, rechtliches Gehör etc. Der Europäische Gerichtshof wacht über die Einhaltung der Menschenrechte, ebenso wie die Kommission für Menschenrechte