Hilfe & Kontakt
Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000.
13.825 Ratgeber, 2.440.685 Forenbeiträge, 276.457 Rechtsberatungen
661.320
Registrierte
Nutzer

123recht.de rechtliches Wörterbuch


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z 

Leasinggeber

Lesinggeber ist derjenige, der eine Sache verleast, also einer anderen Person die Nutzung seiner Sache gegen ein Entgelt (meist Raten) gestattet. Am Ende der Nutzungszeit besteht für den Nutzer (Leasingnehmer) oft die Möglichkeit, die Sache zum Restwert zu erwerben (Kaufoption). Leasinggeber sind oft Kreditinstitute

Zurück