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Körperschaftssteuer

Grundlage für die Erhebung von Körperschaftfssteuern ist das Körperschaftssteuergesetz. Sie bezieht sich auf nicht natürliche Personen wie Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit etc. Zu versteuern ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb eines Jahres bezogen hat

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