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Sonstige
Kronzeugenregelung
Bedeutung:
Bezeichnung für einen Zeugen, der für die Anklage aussagt, obwohl er selbst Täter oder Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) der vorgeworfenen Straftat ist. Kronzeugen können aufgrund ihrer Aussage straffrei sein oder mit milderer Strafe davon kommen.
In Deutschland gab es bis 1999 eine Kronzeugenregelung im Bereich der Geldwäsche und des Betäubungsmittelrechts, die allerdings nicht verlängert wurde