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Sonstige
Kündigung
Bedeutung:
Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines auf Dauer angelegten Schuldverhältnisses. Die ordentliche Kündigung ist an bestimmte Fristen gebunden, während die außerordentliche Kündigung das Recht einräumt, ein Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Die Kündigung wirkt für die Zukunft (ex nunc)